Neue IAB-Studie

dbb jugend fordert Ende des „Befristungs-Irrsinns“ im öffentlichen Dienst

Befristungen sind im öffentlichen Dienst an der Tagesordnung, so das eindeutige Ergebnis der aktuellen Studie zur Befristungspraxis im öffentlichen Dienst, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am 29. Dezember 2015 veröffentlicht hat. „Junge Menschen unter 35 Jahren werden dabei mehr als doppelt so häufig befristet eingestellt als alle übrigen Altersgruppen, oft sogar mehrmals hintereinander in so genannten ‚Ketten-Verträgen‘“, kritisierte die dbb jugend-Vorsitzende Sandra Kothe. „Das ist ein nicht länger hinnehmbarer Skandal – dieser Befristungs-Irrsinn muss ein Ende haben!“, fordert sie.

Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten das IAB im Zuge der vergangenen Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen im Jahr 2014 mit der Erhebung valider Daten zur Befristungspraxis im öffentlichen Dienst beauftragt, um die insbesondere von der Arbeitnehmerseite zunehmend scharf kritisierte ausufernde Einstellungs- und Beschäftigungspolitik auf Zeit wissenschaftlich aufarbeiten und bewerten zu lassen. Im Ergebnis ermittelten die IAB-Wissenschaftler, dass der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst einschließlich des Wissenschaftsbereichs oberhalb von 15 Prozent liegt. Damit spielen befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst eine größere Rolle als in der Privatwirtschaft, insbesondere bei der Einstellungspraxis. „Befristete Beschäftigung kommt im öffentlichen Sektor vielfach deshalb zum Einsatz, weil temporäre Personalausfälle kompensiert werden müssen oder Personalressourcen nur befristet zugewiesen werden. Entscheidende Stellschrauben für eine Reduzierung befristeter Arbeitsverträge dürften somit eine ausreichende Finanzierung von Planstellen und eine Erhöhung der organisationalen Flexibilität beispielsweise über die Schaffung von unbefristeten Vertretungsstellen sein", heißt es weiter in dem IAB-Bericht. „Bei Befristungsquoten im Arbeitnehmerbereich zwischen 8,2 in Kommunen, 11,3 Prozent beim Bund und 12,3 Prozent in den Ländern, in wissenschaftlichen Einrichtungen sogar zwischen 50 und 90 Prozent, ist die Mär vom ‚sicheren Arbeitsplatz öffentlicher Dienst‘ endgültig widerlegt“, kommentierte die dbb jugend-Chefin.

Die dbb jugend verweist auf die gravierenden Probleme und Folgen von Befristungen insbesondere für die junge Generation: Fehlende Planungssicherheit z.B. für Mieten einer Wohnung oder die Gründung einer Familie, fehlende soziale Sicherheit, geringere Attraktivität der Ausbildung und des Berufes im öffentlichen Dienst, Ineffizienz durch die Notwendigkeit der permanenten und wiederholten Einarbeitung von befristet Beschäftigten. „In vielen Bereichen kann der öffentliche Dienst schon bei der Bezahlung nicht mit der Privatwirtschaft mithalten. Wenn nun auch mehr und mehr der Faktor Sicherheit wegbröckelt, braucht sich niemand über den immer größeren Nachwuchs- und Fachkräftemangel zu wundern. Junge Menschen bestehen zu Recht auf echte Perspektiven und echte Wertschätzung, wenn sie sich für einen Arbeitgeber entscheiden", warnte Kothe und kündigte für die im März startende Einkommensrunde für Bund und Kommunen an: „So kann und darf es nicht weiter gehen, zumal der öffentliche Dienst als Arbeitgeber mit Vorbildfunktion agiert und vor großen Herausforderungen wie der Bewältigung des demografischen Wandels und der hohen Zahl von Menschen auf der Flucht steht. Deswegen fordern wir weiterhin die unbefristete Übernahme der Auszubildenden, ebenso die Übernahme aller Beamtenanwärter in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Befristete Beschäftigungsverhältnisse müssen auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden.“ Zudem gehörten die Möglichkeiten der sachgrundlosen Befristungen in § 14 Abs.2, 2a, 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes abgeschafft, insbesondere auch der Befristungsgrund der Zweckbindung von Haushaltsmitteln (§14 Abs.1 (2) Nr.7 TzBfG), da dieser zunehmend zur Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes zweckentfremdet werde, erläuterte Kothe.

 

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