Öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen

dbb jugend will 100 Euro für Azubis und Ende der Befristungen

Am 8. Februar 2018 wurden die gewerkschaftlichen Forderungen zur Einkommensrunde 2018 für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bekanntgegeben. „Die Nachwuchsgewinnung muss Priorität haben“, sagte die Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann.

Um genug qualifiziertes Personal gewinnen zu können, müsste die Situation der Berufseinsteiger im öffentlichen Dienst deutlich verbessert werden. „Die Arbeitgeber sollten angesichts des leergefegten Arbeitsmarktes ein eigenes Interesse daran haben, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Das bedeutet zum Beispiel: 100,00 Euro mehr für alle Auszubildenden. Außerdem muss ihr Urlaubsanspruch auf 30 Tage steigen“, so Herrmann. „Nach dem Ende der Ausbildung muss außerdem zwingend die unbefristete Übernahme stehen. Es zeugt von Doppelmoral, dass in den Koalitionsverhandlungen in Berlin über das Ende der sachgrundlosen Befristungen gestritten wird, während der Staat selbst als Arbeitgeber mit seiner Befristungspraxis ein schlechtes Beispiel abgibt.“

Neben den Auszubildenden müssten auch die jungen Beschäftigten profitieren. „Die Forderungen nach einer linearen Einkommenserhöhung um 6 Prozent bei einem Mindestbetrag von 200,00 Euro sind angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung absolut angemessen und gerade für Berufseinsteiger mit Einstiegseinkommen eine echte Hausnummer“, machte die Chefin der dbb jugend deutlich, die sich zuvor in den dbb Gremien für die Belange der jungen Beschäftigten eingesetzt hatte.

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landes-gesetzen besoldet werden.

 

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