Neuer Tarifvertrag für den Rettungsdienst

dbb setzt bessere Arbeitsbedingungen durch

Die Redaktionsverhandlungen sind abgeschlossen. Der Aufsichtsrat der Pro Klinik Holding GmbH hat grünes Licht zu dem Tarifvertrag gegeben. Der Abschluss sieht eine Anpassung der Gehälter bis zum Jahr 2018 an das Niveau des öffentlichen Dienstes vor. Referenzwerte sind die Eingruppierungen der Rettungsassistenten und Rettungssanitäter. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. September 2013. Das bedeutet, dass die ausstehenden Beträge nachgezahlt werden.

Es gibt drei Entgeltgruppen für Assistenten (RA), Sanitäter (RS) und Material- bzw. Krankentransport (TM). Das Entgelt wird durch Starttabellen bestimmt, die zu Beginn eines jeden Jahres angepasst werden. Der nächste Erhöhungsschritt ist am 1. Januar 2015. Der Tarifvertrag kann zum 31. Dezember 2017 erstmals gekündigt werden.

Tabellen ab dem 1. September 2013 bis zum 31. Dezember 2014 (PDF)

Aufstiege

Die Aufstiege erfolgen nach einem Jahr in der Stufe eins, nach zwei Jahren in der Stufe zwei, nach drei Jahren in der Stufe drei, nach vier Jahren in der Stufe vier und nach fünf Jahren in der Stufe fünf. Vorbeschäftigungszeiten werden vollstän­dig anerkannt und für die Einstufung berücksichtigt. Beispielsweise wird eine Rettungsassistentin mit acht Jahren Berufserfahrung als Assistent in der Gruppe RA Stufe 4 eingruppiert. Beschäftigte der Gruppe TM starten in Stufe 2.

Zeitzuschläge

Es wurden unter anderem folgende Zeitzuschläge vereinbart:

Nachtarbeit (20:00 Uhr - 06:00 Uhr) 2,20 pro Stunde

Nachtdienstpauschale

- in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (8-Stunden-Dienst) 15,00 Euro

- in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr (12-Stunden-Dienst) 20,00 Euro

Spätdienstpauschale von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr 8,00 Euro

Sonntagsarbeit  25 % (bzw. 35 % für den Bereich Kranken und Material-transport), jeweils bezogen auf das Stundenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Gruppe.

Funktionszulagen

Künftig wird es Funktionszulagen geben. Wachenverantwortliche erhalten je nach Wachengröße zwischen 70 und 180 Euro monatlich. Fortbildungsbeauftragte erhalten jeweils 100 Euro für interne Aus-, Fort- und Weiterbildung und weitere 100 Euro, wenn auch noch ein Jahrespraktikant betreut wird. Desinfektoren, Qualitäts-, Medizinproduktbeauftragte und Apothekenverantwortliche erhalten 70 Euro.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt auch künftig 40 Stunden. Einschließlich Arbeitsbereitschaft bedeutet das eine maximale durchschnittliche wöchentliche Anwesenheit von 48 Stunden.

Urlaub

Der Erholungsurlaub ist nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt.

Bei einer Zugehörigkeit bis zu 5 Jahren beträgt der Anspruch 26 Arbeitstage, nach mehr als 5 und bis zu 15 Jahren 29 Arbeitstage und nach mehr als 15 Jahren 30 Arbeitstage, jeweils gerechnet auf eine Fünf-Tage-Woche. Für Zusatzurlaub bei Nachtarbeit wurde die bestehende Regelung übernommen.

Überleitung

Ziel des dbb war es, Verluste bei der Überleitung in den Tarifvertrag zu vermei­den. Soweit Beschäftigte vor Inkrafttreten dieses Tarifvertrages eine Grund­vergütung (einschließlich Erschwerniszulagen und individuell vereinbarte Zula­gen) erhalten haben, die das Tabellenentgelt übersteigt, wird diese Grund­vergütung weiter gezahlt, bis das dem Beschäftigten zustehende Tabellenentgelt die vorstehende Grundvergütung übersteigt. Berechnungsgrundlage ist die Vergütung der Monate Juni bis August 2013.

Dieser Abschluss kann sich sehen lassen! Alle Beschäftigten haben künftig wieder eine finanzielle Perspektive und die feste Zusage, dass sie nicht wieder von weiteren Gehaltssteigerungen ausgeschlossen sind.

 

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