Aktion vor dem Kanzleramt geplant

dbb warnt Bundesregierung vor gesetzlichem Eingriff in die Tarifpluralität

Der dbb hat in einem Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erneut eindringlich vor einem gesetzlichen Eingriff in die Tarifpluralität gewarnt. Sollte ein entsprechendes Gesetz beschlossen werden, behält sich die Gewerkschaft juristische Schritte vor.

In dem Brief stellt der dbb klar, dass für eine gesetzliche Regelung schlicht keine Notwendigkeit besteht. Die gelebte Sozialpartnerschaft ist durch die veränderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht beeinträchtigt worden. Beispielsweise haben im öffentlichen Dienst die beteiligten Gewerkschaften auch ohne Zwang zueinander gefunden. Bei der Bahn ist ein so genanntes „Streikchaos“ ebenso ausgeblieben. Vielmehr würden sich die Gewerkschaften, die durch eine Zwangstarifeinheit ausgegrenzt werden, entweder in ihrer Tarifpolitik radikalisieren oder aber resignieren. Die direkte Folge wäre eine Schwächung der gewerkschaftlichen Durchschlagskraft insgesamt – zum einseitigen Vorteil der Arbeitgeber.

Zudem ist der diskutierte Eingriff in das Streikrecht vom Grundgesetz nicht gedeckt. Das sieht nicht nur der dbb so. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte in seinem Gutachten vom November 2010 vor gesetzgeberischem Aktionismus gewarnt. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung kommt in seinem vom Bundeswirtschaftsministerium selbst in Auftrag gegebenen Endbericht vom Februar 2011 ebenfalls zu der Auffassung, dass es „äußerst schwer“ sein dürfte, „für diesen massiven Eingriff in die Koalitionsfreiheit eine Rechtfertigung zu finden“. Der dbb erklärt sich selbstverständlich bereit, im Dialog mit den beteiligten Gruppierungen mögliche Missverständnisse bezüglich der Tarifpluralität auszuräumen und eine politische Lösung herbeizuführen.

Unter dem Motto „Kein Tarifknast für Gewerkschaften! Hände weg vom Streikrecht!“ gehen die dbb tarifunion und der Marburger Bund gemeinsam gegen Forderungen des Arbeitgeberverbandes BDA und des DGB nach einer gesetzlich verordneten Tarifeinheit vor. Geplant ist eine Protestaktion am 4. April um 11 Uhr vor dem Bundeskanzleramt, zu der Beschäftigte aus verschiedenen Berufsgruppen erwartet werden. Zu den Kundgebungsteilnehmern werden der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, und der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, sprechen.

 

 

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