dbb zur Rentenreform: Mütterrente für alle Mütter

„Die Mütterente ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Das sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz am 5. Mai 2014 in Berlin. Mit der Verdopplung der anrechenbaren Zeit von einem auf zwei Jahre werde eine deutliche Verbesserung für die Frauen erreicht, die zu Zeiten Kinder erzogen haben, als die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch viel schwerer zu bewerkstelligen war.

„Allerdings werden für Erziehungszeiten ab 1992 drei Jahre angerechnet. Hier müssen Zeiten vor 1992 voll gleichgestellt werden“, bekräftigte Dauderstädt eine Forderung des dbb. „Es sollten für alle Zeiten der Kindererziehung drei Jahre anerkannt werden.“ Auch die Finanzierung der geplanten Maßnahme stoße bei dem gewerkschaftlichen Dachverband auf Kritik. „Kindererziehung ist eine gesamtgesellschaftlich wertvolle Aufgabe. Deshalb fordert der dbb, die Mütterrente aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung zu bezahlen.“

Eine „Frage der Gerechtigkeit“ sei es, dass alle Mütter unabhängig von ihrem Beruf von der Neuregelung profitieren. „Der dbb fordert auch für Beamtinnen und Beamte, die vor 1992 Kinder erzogen haben, eine den Regelungen der Rentenversicherung entsprechende Besserstellung. Kindererziehung muss gleich viel wert sein“, so Dauderstädt.

Mit dem Rentenreformpaket sollen im Wesentlichen die Verbesserungen bei der Kindererziehung von vor 1992 geborenen Kindern (Mütterrente) und der abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 nach 45 Beitragsjahren geregelt werden.

 

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