Ausnahmen für öffentlichen Dienst

Dienstreisen im EU-Ausland: Freizügigkeit bewahren

Beschäftigte müssen auf Dienstreisen im EU-Ausland mit einer sogenannten A1-Bescheinigung nachweisen, dass sie im Zielland nicht sozialversicherungspflichtig sind. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat gefordert, die Regelung auf bestimmte Sektoren zu begrenzen.

„Es ist zunächst einmal richtig, dass wir die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa auch dadurch schützen, dass wir gegen ihren Missbrauch vorgehen“, sagte Silberbach am 9. Oktober 2019. „In einzelnen Dienstleistungsbereichen und Wirtschaftssektoren wird der europäische Arbeitsmarkt für unangemeldete Arbeit missbraucht. Das kann in Niemandes Sinne sein.“ Einige EU-Staaten, darunter Frankreich und Österreich, kontrollierten daher mittlerweile intensiv, ob Beschäftigte die A1-Bescheinigung mit sich führen.

„Es kann aber nicht sein, dass beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer, die innerhalb der EU auf Klassenfahrt gehen, Bußgeldbescheide bekommen, weil sie keine A1 Bescheinigung beantragt haben“, stellte der dbb Chef klar. Deshalb müssten öffentlich Bedienstete von der Bestimmung ausgenommen werden. Das EU-Parlament, der Rat und die Kommission seien hier und in weiteren begründeten Bereichen gefordert, sinnvolle Ausnahmeregelungen zu finden.

„Die Nachweispflicht muss auf Sektoren begrenzt werden, die anfällig für den Missbrauch sind und wo etwa Zollkontrollen auch Sinn ergeben. Alles andere führt zu unnötiger Bürokratie und im Übrigen auch zu einer Überlastung der Verwaltung und damit der kontrollierenden Kolleginnen und Kollegen.“

 

 

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