Digitaler Wandel im öffentlichen Dienst: Beurteilungspraxis geschlechtergerecht gestalten

Um den digitalen Wandel auch im öffentlichen Dienst menschlich und geschlechtergerecht zu gestalten, ist nach Auffassung der dbb bundesfrauenvertretung die starke Einbindung der Personalvertretungen in die Gestaltungsprozesse von zentraler Bedeutung. „Betriebs- und Personalräte, aber auch Gleichstellungsbeauftragte kennen die Probleme und die Potentiale der Beschäftigten vor Ort. Damit halten sie den Schlüssel für eine geschlechtersensible Arbeitsschutzpolitik und ein vertrauensvolles Personalmanagement in Händen“, unterstrich Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, auf der Sitzung der Hauptversammlung der SBB Frauenvertretung in Dresden am 26. September 2016.

Dienstherren und Arbeitgeber müssten zudem bestehende Benachteiligungen beim beruflichen Fortkommen von Frauen im öffentlichen Dienst gezielt in den Blick nehmen. „Bereits heute gilt: Wer Teilzeit mit Home-Office und mobilem Arbeiten verbindet, um etwa Familienpflichten mit dem Beruflichen unter einen Hut zu bekommen, und das sind überwiegend Frauen, hat schlechte Karten, vom Chef als Leistungsträgerin wahrgenommen zu werden“, so Helene Wildfeuer. Diese Tendenz drohe mit zunehmender Entgrenzung der Arbeit weiter zu steigen. „Nur, wenn wir wegkommen von der Behördenkultur, die Präsenz als Leistungsfaktor vorsieht, werden Frauen langfristig bessere Aufstiegschancen und damit auch den Zugang zu gut dotierten Positionen erhalten. Dazu gehören geschlechtergerechte Beurteilungskriterien und Beförderungspraktiken, die ein diskriminierungsfreies Fortkommen auch für Frauen ermöglichen.“

Darüber hinaus verwies die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung mit Sorge auf die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst. „Frauen werden häufiger als Männer Opfer gewalttätiger Angriffe. Die Folgen sind oft schwerwiegend für die Betroffenen und deren Familien. Viele der Attackierten müssen sogar ihren Beruf aufgeben, da die Angst, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, zu groß wird“, stellte Helene Wildfeuer heraus. Arbeitgeber und Dienstherren stünden hier in der Pflicht, die Berichte ihrer Beschäftigten und die Gefährdungsbeurteilungen noch ernster zu nehmen und ihnen körperlichen und seelischen Schutz zu bieten. „Von der Politik erwarten wir eine höhere Investition in Gewaltprävention. Aber noch wichtiger ist deren Engagement für einen respektvollen Umgang in unserer Gesellschaft mit jenen, die dafür sorgen, dass der Staat und unsere Demokratie funktionieren.“

 

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