Digitalisierung und neue Beschäftigungsformen: Sozialschutz für alle?

„Angemessener Sozialschutz ist immer noch eine Geschlechterfrage.“ Mit diesem Statement leitete die Bundesgeschäftsführerin der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) und Vize-Präsidentin der CESI Kommission für Soziale Angelegenheiten, Siglinde Hasse, einen Tag vor dem Internationen Frauentag am 8. März in die Diskussion ein. Bei der CESI@noon-Veranstaltung in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Brüssel wurde unter anderem mit Vertretern aus der Europäischen Kommission nach zukunftsfähigen Lösungen im Arbeitsschutz für neue und atypische Beschäftigungsverhältnisse durch die Digitalisierung gesucht.

In Deutschland seien es zu 92 Prozent immer noch Frauen, die in Familien die Betreuung der Kleinkinder und pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen. Mehr Flexibilität durch digitale Arbeitsformen biete den Frauen neue Chancen, berge aber auch Risiken. Eine weitere schutzbedürftige Gruppe seien die Selbstständigen und insbesondere die Scheinselbstständigen, die sich de facto in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. „Bis zu einem gewissen Grad ist Flexibilität gewollt und positiv, sie darf sich aber nicht negativ auf die soziale Absicherung der Beschäftigten auswirken. Das System muss alle erfassen und dazu brauchen wir endlich eine gesetzliche Definition von Selbstständigkeit, die unserer Zeit angemessen ist“, fordert Hasse.

„Wir Gewerkschaften können den selbstständig Beschäftigten wie beispielsweise Freelancern kaum helfen und sie in Belangen von Arbeitsschutz oder sozialer Absicherung unterstützen. Zum einem verlieren wir durch scheidende Betriebszugehörigkeit den Zugang zu ihnen, zum anderen haben wir in Sachen Arbeitsschutz kein Zugriffsrecht, solange sie ihrer beruflichen Tätigkeit von zu Hause aus nachkommen. Das stellt uns vor große Zukunftsfragen, die wir nur gemeinsam mit den Betroffenen lösen können“, appelliert Hasse.

 

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