EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

DPolG: Wir brauchen ein europäisches Waffenregister

Mit Mitteilung vom 25. Juli 2019 hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland eingeleitet, das seinen Verpflichtungen aus dem EU-Recht in 17 Fällen nicht nachkommt. Unter anderem bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie fordert die Kommission die Bundesrepublik in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme auf, die verschärften EU-Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt fordert eine unverzügliche Umsetzung der europäischen Vorschriften im Waffenrecht und spricht sich für ein europäisches Waffenregister aus.

„Deutschland verfügt bereits über ein sehr strenges Waffenrecht, aber selbstverständlich ist es notwendig, die einheitlichen europäischen Vorschriften in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Sonst geht der Mehrwert verloren. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, schnellstmöglich zu prüfen, inwieweit die EU-Vorschriften über Feuerwaffen das deutsche Recht noch ergänzen und sich in nationales Recht umsetzen lassen“, so Rainer Wendt in einem Gespräch. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht war ursprünglich der 14. September 2018.

Vor dem Hintergrund der Anschläge auf die Redaktion der Zeitschrift "Charlie Hebdo" im Januar 2015 in Paris hatten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für eine Verschärfung der Waffengesetze ausgesprochen und die überarbeitete Richtlinie zu Feuerwaffen im Mai 2017 verabschiedet. „Die Gefahr des Waffenmissbrauchs existiert europaweit“, so Wendt. „Deswegen brauchen wir auch europäische Antworten auf das Problem.“ Die Richtlinie sieht eine Registrierung von Waffen und wesentlichen Teilen von der Herstellung bis zur Vernichtung einer Waffe im Nationalen Waffenregister vor, um den Sicherheitsbehörden eine lückenlose Rückverfolgung zu ermöglichen. „Langfristig stelle ich mir den Aufbau eines europäischen Waffenregisters vor, auf das die nationalen Sicherheitsbehörden jederzeit Zugriff haben“, so Wendt. In Deutschland liegt die Umsetzung des Waffenrechts bei den Ländern, unterschiedliche Datenbanken führten laut Wendt häufig zu Verwirrungen und Informationslücken.

In drei weiteren Bereichen betreffen die Vertragsverletzungsverfahren den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Neben Datenschutz bei der Strafverfolgung und mangelndem Opferschutz fordert die Kommission Deutschland auch dazu auf, die EU-Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie in nationales Recht umzusetzen.

Gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge die Aufgabe, eine korrekte und vollständige Anwendung von EU-Recht im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu gewährleisten. Das Vertragsverletzungsverfahren beinhaltet mehrere Schritte und kann in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof münden.

 

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