Familienpolitische Leistungen auf dem Prüfstand

Ehegattensplitting darf berufstätige Mütter nicht behindern

„Ob verheiratet oder nicht, Männer und Frauen dürfen über Fehlanreize im Steuerrecht nicht an ihrer beruflichen Entwicklung gehindert werden“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 23. Januar 2014. Sie reagiert damit auf die Ergebnisse eines heute veröffentlichten Gutachtens. Der vom Prognos-Institut vorgelegte Endbericht der „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen in Deutschland“ untersucht im Auftrag der Bundesregierung alle ehe- und familienpolitischen Leistungen und verweist unter anderem auf Widersprüche in deren Zielführung.

„Die Erkenntnisse der Studie müssen in die Überlegungen der Bundesregierung einfließen, bestehende Ungerechtigkeiten in der Familienbesteuerung zu beseitigen. Wir plädieren schon seit vielen Jahren für ein zeitgemäßes Steuerrecht, in dem das Kindeswohl an erster Stelle steht. Darüber hinaus müssen gezielt Anreize geschaffen werden, die vor allem verheirateten Frauen die Chance geben, anspruchsvollen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen. Neben der Abschaffung der Lohnsteuerklasse V sehen wir Reformbedarf bei den Kinderfreibeträgen. Von einer Politik, die sich für die Berufstätigkeit von Frauen in verstärktem Maße einsetzt, erwarten wir zudem eine vollumfängliche steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben“, so Helene Wildfeuer.

Das positive Urteil der Experten zur Wirkung des Elterngeldes teilt die dbb bundesfrauenvertretung uneingeschränkt: „In dieser familienpolitischen Leistung liegt ein enormes gleichstellungspolitisches Gestaltungspotenzial. Vor allem jungen Familien wird in der Anfangszeit nach der Geburt eines Kindes viel Druck genommen. Gleichzeitig erhalten Paare mehr Spielraum, für eine partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungsarbeit“, machte Helene Wildfeuer deutlich. Sie forderte die Bundesregierung auf, an ihren Plänen der Fortentwicklung des Elterngeldes und am weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote unbedingt festzuhalten. „Eine gute Betreuungsinfrastruktur erleichtert nicht nur den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Erziehungspause. Insbesondere Alleinerziehende erhalten dadurch reelle berufliche und finanzielle Perspektiven“, betonte die Vorsitzende.

Eine klare Absage erteilt der Bericht dem Ehegattensplitting. Auf der einen Seite mindere die gemeinsame steuerliche Veranlagung die Steuerlast vieler Eheleute, vor allem dann, wenn einer der Partner mehr verdient als der andere. Auf der anderen Seite sehen die Autoren der Studie im Ehegattensplitting aber auch ein großes Hindernis für die Berufstätigkeit der Mütter. Da Frauen häufiger ihre Arbeitszeit auch über einen langen Zeitraum verkürzten und dadurch berufliche Nachteile erlitten, trage das Splitting „nicht zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien bei“, so die Forscher.

 

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