Eigenthaler zur „BEPS-Initiative“: Ankündigungen müssen rasch Taten folgen

„Kaum ein EU-Staat ist sauber und transparent, was die Besteuerung von international agierenden Großunternehmen angeht“, sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Thomas Eigenthaler, am 1. Februar 2016 in Berlin. Auch Deutschland muss seinen Kampf gegen Steuerflucht und Steuerakrobatik intensivieren, so Eigenthaler, der auch stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Vizepräsident der Union des Europäischen Finanzpersonals (UFE) ist. Nach wie vor seien EU-Staaten wie Luxemburg, Irland oder die Niederlande sehr flexibel, was die Steuerpolitik gegenüber der Wirtschaft, besonders gegenüber Großunternehmen angehe. Vor allem mit nicht nachvollziehbaren Steuerabsprachen, sogenannten „tax rulings“, werde Schindluder auf dem Rücken der anderen EU-Staaten getrieben.

Eigenthaler sieht die jüngste Initiative der EU-Kommission, ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung von Unternehmen, derzeit noch skeptisch. „Die Idee ist ja völlig richtig. Aufgrund der europäischen Kompetenzordnung kommt es aber auf die Mitgliedstaaten an, und deren Willen, die Dinge rasch und grundlegend zu ändern, kann ich nicht erkennen.“ Papier sei geduldig, so Eigenthaler. Entscheidend sei der Elan der einzelnen Staaten, die Dinge in nationales Recht umzusetzen.

Eigenthaler befürchtet, dass der Wettbewerb um Arbeitsplätze und Investitionen in der Politik Vorrang hat gegenüber einer effektiven Besteuerung großer Unternehmen. „Das ist natürlich ausgesprochen kurzsichtig, denn die Staaten haben auf diese Weise eine Abwärtsspirale bei den Unternehmenssteuern installiert.“ Außerdem führe Steuerdumping zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen. Auch und gerade in der Steuerpolitik stelle sich die Frage der europäischen Solidarität. „Viele EU-Staaten haben gemessen an ihren Ausgaben zu geringe Einnahmen und verschuldeten sich. Das mag aktuell nicht auf Deutschland zutreffen, ist aber ein verbreitetes Problem in Europa.“ Die Staatsschuldenfalle sei auch auf unternehmerische Steuervermeidungsmodelle zurückzuführen. „Das Traurige daran ist, dass viele Regierungen die Unternehmen indirekt bei der Steueroptimierung unterstützen“, so Eigenthaler. Den Staaten entgingen viele Milliarden, die sie ebenso für die Aufrechterhaltung ihrer Infrastruktur bräuchten wie für Sozialleistungen an ihre Bürger und Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung.

Der Chef der Steuer-Gewerkschaft und dbb Vize kritisiert auch die deutschen Bundesländer. „Es ist kein Geheimnis, dass es bei uns viel zu wenige Betriebsprüfer gibt.“ Das Risiko für Steuerflüchtlinge entdeckt zu werden, sei daher relativ gering. „Das machen sich einige Wirtschaftsakteure zunutze.“ Die EU-Kommission verfolge richtige Ziele, die Mittel seien aber unzureichend. „Letztlich muss die Kommission sich aufgrund der Kompetenzordnung in zentralen Fragen auf Empfehlungen beschränken.“ Das Kommissionskonzept stehe und falle mit den Mitgliedstaaten. Dass diese aber zu grundlegenden Änderungen bereit seien, erachtet der Steuerexperte als fraglich. Immerhin sei die beabsichtigte Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ein wichtiger Schritt, sowohl zu mehr Steuergerechtigkeit als auch zum Erhalt der staatlichen Handlungsfähigkeit in Europa. „Am Ende des Tages kommt es aber auch hier darauf an, dass die Möglichkeit zu zweifelhaften Vertragsgestaltungen abgestellt wird“, sagt Eigenthaler.

Hintergrund

Die EU-Kommission stellte am 28. Januar im Zusammenhang mit der BEPS-Initiative der OECD erste EU-Maßnahmen für eine faire Besteuerung von Unternehmen vor. Im Vordergrund stehen rechtsverbindliche Maßnahmen, der Steuervermeidung einen Riegel vorzuschieben, ein verstärkter Austausch von Steuerinformationen zwischen den Finanzverwaltungen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, wie sie den Missbrauch von Steuerabkommen durch Großunternehmen verhindern können. Die Kommission hat im Zuge der so genannten Luxleaks-Affäre bereits 2015 Initiativen für mehr Steuertransparenz und zur Reform der Unternehmensbesteuerung vorgelegt. 2016 will Brüssel weitere Schritte hin zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage einleiten. Zudem will die Kommission ein country-by-country-reporting einführen: mit einer Pflicht für bestimmte Großunternehmen es offen zu legen, in welchem Land das Unternehmen wie viele Steuern bezahlt. So will man für mehr Transparenz sorgen.

 

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