dbb: Lange verhandelt, viel erreicht

Einigung bei Tarifverhandlungen für Lehrkräfte Sachsens

Nach langen Verhandlungsrunden haben sich dbb und GEW am 27. November 2013 mit der sächsischen Staatsregierung auf deutlich verbesserte Arbeits- und Einkommensbedingungen für die Lehrkräfte des Landes geeinigt.

„Wir haben ein Gesamtpaket geschnürt, das vielen Lehrerinnen und Lehrern Verbesserungen bringt und zugleich die Wettbewerbschancen des Bildungsstandortes Sachsen erhöht“, sagte Willi Russ, Fachvorstand Tarifpolitik und Verhandlungsführer des dbb, vor der Landespressekonferenz in Dresden. „Wir haben lange verhandelt und viel erreicht, auch wenn nicht alle unsere Ziele durchsetzbar waren. Aber gerade bei der Eingruppierung der Lehrkräfte in den Mittelschulen, Förderschulen, Grundschulen sowie Gymnasien und Berufsschulen haben wir deutliche Verbesserungen erzielt“, so Russ. Mit der Einigung sei es gelungen, „das Top-PISA-Land Sachsen auch bei den Einkommens- und Arbeitsbedingungen spürbar nach vorn zu bringen. Das wäre ohne das Engagement und die Ausdauer der Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen niemals möglich gewesen.“

Kernpunkte des Gesamtpakets sind ein Tarifvertrag zur Altersteilzeit, Verbesserungen bei der Eingruppierung für viele Lehrkräfte sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs und zur Nachwuchsgewinnung.

So sehen die Regelungen zur Altersteilzeitarbeit (ATZ) unter anderem einen Rechtsanspruch zur Inanspruchnahme der ATZ für schwerbehinderte Lehrkräfte vor. Eine sogenannte „Kann-Regelung“ wurde für Lehrkräfte vereinbart, die entweder das 62. Lebensjahr vollendet oder das 60. Lebensjahr vollendet und eine Beschäftigungszeit von mindestens 40 Jahren erreicht haben.

Zur Eingruppierung wurde vereinbart, dass die Stellenobergrenze für Mittelschullehrer an den Oberschulen von derzeit 35 Prozent stufenweise bis 1. August 2017 auf 100 Prozent angehoben wird. Förderschullehrer mit Abschluss nach dem Recht der ehemaligen DDR, die über eine sonderpädagogische Hochschulausbildung verfügen, werden höhergruppiert, Stellenhebungen gibt es auch für Berufsschul- und Gymnasiallehrer. Angehoben wird zum 1. Januar 2015 zudem der monatliche Anwärtergrundbetrag für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.

„Ohne vernünftige Eingruppierungsregelungen wird es aber keine Befriedung in den Lehrerzimmern geben, auch wenn wir jetzt einige wichtige Fortschritte erzielen konnten“, sagte Russ mit Blick auf den Dresdner Kompromiss, und er erinnerte den Freistaat Sachsen an dessen Zusage, sich für eine Eingruppierung auf Ebene der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) stark zu machen. „Wir brauchen eine Entgeltordnung für Lehrkräfte - und die nicht als Flickenteppich, der sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, sondern als bundesweit gültige Entgeltordnung für alle Lehrkräfte.“

 

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