Nach mehrjährigen Verhandlungen:

Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes soll 2014 in Kraft treten

„Die Beschäftigten des Bundes erhalten nach mehrjährigen Verhandlungen eine neue, moderne Entgeltordnung“ sagte der Fachvorstand Tarifpolitik und Zweite Vorsitzende Willi Russ, der für den dbb die entsprechenden Gespräche führte, am 10. September 2013 in Berlin. „Gemeinsam mit Vertretern von ver.di, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfinanzministerium haben wir in der vergangenen Woche in allen wesentlichen Punkten eine Tarifeinigung erzielt.“

Demnach soll die neue Entgeltordnung, die anhand von verschiedenen Merkmalen die Zuordnung einer Tätigkeit zu den Entgeltgruppen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) beim Bund regelt, zum Jahresbeginn 2014 in Kraft treten.

Als besonderen Erfolg wertete Russ, dass die stufengleiche Höhergruppierung zum 1. März 2014 durchgesetzt werden konnte. Das bedeutet: Beschäftigte, die in eine neue Entgeltgruppe aufsteigen, werden in die gleiche Stufe eingeordnet wie bei ihrer vorherigen Entgeltgruppe. Dadurch haben Beschäftigte die Möglichkeit zu deutlich höheren Einkommenszuwächsen, wenn sie höherwertige Aufgaben übernehmen.

Der Bund übernimmt desweiteren wichtige Regelungen der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder (TV-L), etwa in Bezug auf die Wahrung bis zu sechsjähriger BAT-Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen. Berücksichtigt wurden dabei bundesspezifische Besonderheiten. Diese besonderen Tätigkeitsmerkmale haben zum Teil eine höhere Bewertung bekommen.

 

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