Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen

Erste Warnstreiks im öffentlichen Dienst

Am 11. April 2016 werden in Potsdam die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen fortgesetzt. Im Vorfeld erhöht der dbb mit ersten Warnstreiks den Druck auf die Arbeitgeber.

„Wir sollten die enormen Vorleistungen im Blick haben, die die Beschäftigten bei Bund und Kommunen seit Monaten erbringen – nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation. Dafür erwarten sie zu Recht eine faire Behandlung und die Anerkennung ihrer Leistung“, sagte der Verhandlungsführer und Zweite Vorsitzende des dbb, Willi Russ, am 4. April 2016 bei einer Kundgebung in Rostock. Stattdessen werde sogar seitens der kommunalen Arbeitgeber mit Eingriffen in die betriebliche Altersversorgung gedroht. „Dazu sagen wir klipp und klar: Pfoten weg von Leistungseinschnitten bei der Zusatzversorgung!“

Bei einer Demo in Bremerhaven am 5. April kritisierte auch der stellvertretende Vorsitzende der dbb Bundestarifkommission, Siegfried Damm, die Haltung der Arbeitgeber: „In Potsdam mussten wir uns von den Arbeitgebern anhören, dass es für unsere Einkommen keinen Nachholbedarf geben würde. Das ist nicht richtig, sondern nur polemisch. Denn auch wenn der Staat derzeit dank guter Steuereinnahmen im Geld schwimmt, seine Beschäftigten tun es nicht.“

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden.

 

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