EU-Recht soll Betriebsrenten fördern, nicht gefährden

„Die betriebliche Altersversorgung darf nicht unattraktiv gemacht werden“, warnt die Bundesgeschäftsführerin der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS), Siglinde Hasse am 24. Februar 2015 in Berlin. Die stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Beschäftigung und Soziales der CESI treibt die Sorge um, die EU-Kommission könnte gut Gemeintes zum Schaden der Zusatzversorgung in Deutschland beschließen. Hasse hat kein Problem mit einer besseren Übertragbarkeit von Rentenansprüchen im Rahmen der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Kritisch sieht sie neue Bürokratielasten durch europäische Regulierung.

Siglinde Hasse setzt sich dafür ein, dass das System der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland nicht in Frage gestellt wird. Genau das könnte aber geschehen, wenn Regeln, die heute für Finanzdienstleister der Versicherungswirtschaft gelten, auf die Zusatzversorgung angewandt werden. „Es darf nicht zu einer Anwendung von Solvency II auf die Betriebsrenten kommen“, fordert Hasse.

Solvency II beschreibt ein Gesetzespaket der EU-Kommission, das die Versicherungswirtschaft einer strengeren Aufsicht unterwirft und höhere Eigenkapitalanforderungen stellt. Solvency II soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Hasse sagt dazu: „Es ist auch aus Arbeitnehmersicht sinnvoll, wenn die EU etwas für die Stabilität von Versicherern tut. Betriebsrenten sind aber keine Versicherungen. Für diese gelten in vielen Mitgliedstaaten andere, bereits wirksame Sicherungsmechanismen.“

Die Sozialrechtsexpertin versteht den Wunsch einiger EU-Staaten die dortigen Betriebsrenten sicherer zu machen. „Dieses nachvollziehbare Anliegen sollte aber in den betroffenen Mitgliedstaaten gelöst werden, die keine funktionierenden Pensionssicherungsvereine oder vergleichbare Einrichtungen haben. Das kann gerne mit europäischer Unterstützung geschehen. Es darf aber nicht dazu führen, dass sichere Betriebsrenten in anderen EU-Staaten zu teuer werden.“

In Anbetracht des demografischen Wandels seien Betriebsrenten eine wichtige Ergänzung der Alterssicherung. „Wir haben aus meiner Sicht inzwischen ohnedies zu wenige Betriebsrentenzusagen in Deutschland. Die Kommission kann sich gerne dafür einsetzen, dass Arbeitgeber, vor allem im Dienstleistungssektor, verstärkt auch Betriebsrenten anbieten. Sie sollte aber bewährte Strukturen bewahren helfen und sie nicht mit übereifrigen Gesetzesvorhaben gefährden“, so Hasse.

2013 hatte das Europäische Parlament sich erfolgreich mit einer Resolution gegen höhere Eigenkapitalanforderungen an Betriebsrenten durchgesetzt. Der zuständige Binnenmarktkommissar zog seine Initiative zu einer Anwendung von Solvency II auf Betriebsrenten zurück. Ob die EU-Kommission das Vorhaben jedoch bereits gänzlich ad acta gelegt hat, ist noch offen.

 

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