Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Forderung nach dienstlichem Angebot für Corona-Schutzimpfungen erfüllt

Aufgrund der gesetzlich verschärften Infektionsschutzmaßnahmen und des Erfordernisses von Auffrischungsimpfungen (Booster) hat der BDZ die Verantwortlichen aufgefordert, allen Beschäftigten des Zolls und der übrigen Behörden der Bundesfinanzverwaltung schnellstmöglich und flächendeckend ein dienstliches Impfangebot zu machen – mit Erfolg.

Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen der Beschäftigten sollen demnach grundsätzlich durch die jeweiligen BAD-Gesundheitszentren (außer Bonn, Köln, Berlin-Mitte, Berlin Marzahn und Berlin-Wilmersdorf) mit einem mRNA-Impfstoff der Hersteller BioN-Tech oder Moderna erfolgen. Die Beschäftigten an den Standorten Berlin, Bonn und Köln erhalten ein Impfangebot über das Bundesministerium des Innern. Die Organisation der Impftermine und die Anmeldung der Beschäftigten bei den jeweiligen BAD-Gesundheitszentren soll bilateral durch die jeweilige Dienststelle erfolgen.

Vom BDZ hieß es in diesem Zusammenhang am 7. Dezember 2021: „Wir bitten Sie: Lassen Sie sich zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie Mitmenschen gegen das Coronavirus impfen. Nutzen Sie die vorhandenen Impfangebote. Jede Impfung zählt! Bleiben Sie gesund!“

 

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