FraSec: Einigung auf Haustarifvertrag

Am 24. Februar 2016 hat sich der dbb mit der FraSec-Geschäftsführung auf eine Neufassung des FraSec-Entgelttarifvertrags geeinigt. Damit wurden die bereits Anfang Februar 2016 vereinbarten Entgelterhöhungen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen in Hessen auch für die Beschäftigten der FraSec umgesetzt und weitere Verbesserungen erreicht.

Entgeltsteigerung ab dem 1. März 2016

Die FraSec-Tabelle wird ab dem 1. März 2016 um 5,3 Prozent erhöht. Sonder-regelungen gibt es für die Berufsgruppen § 5 und §§ 8, 9 PWK:

  •  
  • Entgelt in Euro
    bisher:
  • Entgelt in Euro
    ab 01.03.2016:
  • Entgelt in Euro
    ab 01.11.2016:
  • § 5
  • 14,80 (*13,82)
  • 15,70 (*14,66)
  • 16,15 (*15,08)
  • §§ 8, 9 PWK
  • 13,91 (*13,57)
  • 14,74 (*14,38)
  •  

*in den ersten 24 Beschäftigungsmonaten

Für Beschäftigte im Bereich §§ 8, 9 PWK, die aufgrund einer Besitzstandsregelung noch in EG 6 Stufe 7 der FraSec-Tabelle eingruppiert sind, wird weiter sichergestellt, dass ihr Besitzstand erhalten bleibt.

Weitere Verbesserungen

Der dbb hatte gefordert, dass Beschäftigte im Bereich ITS, die in der Bordkar-tenkontrolle tätig sind, nicht mehr in den Bereich Services, sondern in den Bereich § 8 eingruppiert werden. Für diese Beschäftigten wird jetzt eine neue Entgeltgruppe 5 im Bereich § 8 eingeführt.

Der dbb hatte außerdem eine Anerkennung der Wegezeiten gefordert, die außerhalb der Arbeitszeit am Flughafen zurückzulegen sind. Hier können zukünftig Härtefälle im Einzelfall zusammen mit der Arbeitgeberseite geprüft und Lösungen entwickelt werden.

Schließlich konnten wir die vom Arbeitgeber geplante Verschlechterung für neu eingestellte Auszubildende verhindern, für die nur noch die Bedingungen des Flächentarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen gelten sollten. Die Ausbildungsvergütung bleibt daher unverändert erhalten.

Hintergrund

Neben den in den einzelnen Bundesländern abgeschlossenen Entgelttarifverträgen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen hat der dbb im Jahr 2013 mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) einen bundesweit geltenden Manteltarifvertrag abgeschlossen, in dem unter anderem Regelungen zu den Themen Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung und Prämienleistungen enthalten sind.

Nach Abschluss dieses Manteltarifvertrags war eine einheitliche Neuregelung des Entgeltrahmens – unter anderem der Zeitzuschläge – geplant. Verhandlungen zu diesem Thema wurden Ende des Jahres 2014 aufgenommen, sind aber derzeit unterbrochen. Der dbb setzt sich weiter dafür ein, dass diese Verhandlungen in naher Zukunft fortgesetzt werden, damit auch hier dringend notwendige Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen erreicht werden können.

 

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