Gleichstellungsindex der Bundesregierung

Frauenanteil in der Führung oberster Bundesbehörden steigt zu langsam

Mit Blick auf die Ergebnisse des Gleichstellungsindex der Bundesregierung hat die dbb bundesfrauenvertretung weitere Maßnahmen zur Frauenförderung in den obersten Bundesbehörden gefordert.

„Seit der Einführung des Gleichstellungsindex im Jahr 2015 ist der Anteil an Frauen in Führung von 32,6 auf 35,3 Prozent gestiegen. Das ist eine positive, aber sehr langsame Entwicklung. Hier fordern wir von der Bundesverwaltung mehr Engagement und gezielte Maßnahmen bei der Personalentwicklung“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 30. Januar 2018. Öffentliche Absichtserklärungen und gesetzliche Quotenvorgaben wie im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen festgeschrieben, seien zwar ein guter Anfang, reichten nach Auffassung Wildfeuers aber nicht aus, um den Frauenanteil unter den Führungskräften in gefordertem Maße zu erhöhen.

„Gerade die Beurteilungs- und Beförderungsverfahren im öffentlichen Dienst sind anfällig für geschlechterbedingte Diskriminierungen“, so Wildfeuer. „Noch immer geben überkommene Rollenklischees oft den Ausschlag dafür, wer befördert wird und wer nicht. Eine aktuelle Studie des DBB NRW und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW zeigt, dass vor allem Teilzeitbeschäftigte – und damit vor allem Frauen – signifikant schlechter in ihrer Leistungsbeurteilung abschneiden und infolge seltener in Führungspositionen aufsteigen.“ Die Ursachen liegen der Studie zufolge vor allem in den Beurteilungsverfahren selbst begründet. Mit männlichen Attributen verknüpfte Leistungsmerkmale wie Durchsetzungsvermögen oder Einsatzbereitschaft wiesen einen größeren Stellenwert auf als solche, die klassisch mit weiblichen Fach- und Führungskompetenzen wie etwa Sozialverhalten oder Kommunikationsstärke verknüpft würden.

Um die stereotypen Beurteilungsmuster erkennen zu können, fordert Wildfeuer die öffentlichen Arbeitgeber und Dienstherren auf, die Beurteilungsverfahren vor allem auch transparenter zu gestalten: „Vielerorts fehlen Beurteilungsstatistiken, die nach Teilzeit/Vollzeit und Männern/Frauen aufgeschlüsselt sind. Außerdem müssen die Leistungskriterien, die der dienstlichen Beurteilung zugrunde liegen, auf ihr Diskriminierungspotenzial hin überprüft und angepasst werden. Die dienstliche Beurteilung ist ausschlaggebend dafür, wer für ein Beförderungsamt in Frage kommt und wer nicht. Die Leistung von Teilzeitkräften muss nach den gleichen Gesichtspunkten bewertet werden wie die von Vollzeitkräften.“

 

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