dbb bundesfrauenvertretung im Gespräch mit Bundesministerin Schwesig

Gesetz zur Frauenquote: Sanktionen klar formulieren und wirkungsvoll durchsetzen

Die dbb bundesfrauenvertretung hat das Vorhaben der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, den Frauenanteil an Führungspositionen im öffentlichen Bereich per gesetzlicher Quote zu erhöhen, als positives Signal gewertet. „Nach 20 Jahren der freiwilligen Selbstverpflichtung und politischen Absichtserklärungen wird es Zeit für eine einheitliche Initiative, die alle Bereiche abdeckt – sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Bereich,“ machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung im Gespräch mit der Bundesfamilienministerin am 8. Mai 2014 deutlich. Nun komme es auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes und dessen Umsetzung in der Praxis an.

„Eine echte Wirkung kann das Gesetz aber nur entfalten, wenn die darin formulierten Zielvorgaben mit konkreten Kontroll-, Anreiz- und Sanktionsmechanismen unterlegt werden. Frauenförderung und die effektive Durchsetzung von Gleichstellungszielen sollten daher als integraler Bestandteil der Zielvereinbarungen mit den Führungskräften verstanden werden“, machte Helene Wildfeuer deutlich. Es bedürfe zudem übergeordneter innerbetrieblicher und -behördlicher Kontrollmechanismen, die Top-Down von der Leitung und Bottom-Up durch Interessensvertretungen und Gewerkschaften durchgesetzt werden könnten. Dazu gehörten neben den vorgesehenen Berichts- und Offenlegungspflichten zu Zielen und Maßnahmen der Gleichstellung auch konsequente Sanktionsmechanismen, die in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes griffen. „Damit einhergehen muss auch die Stärkung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragen, insbesondere deren Klagerechte“, so die Vorsitzende.

 

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