Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf für attraktiveren öffentlichen Dienst enttäuscht

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW hat sich am 10. Februar 2022 mit verschieden Vorhaben der Landesregierung bezüglich des öffentlichen Dienstes befasst.

Hinsichtlich der Beamtenbesoldung zeigte sich Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, zufrieden: Es sei zu begrüßen, dass die Landesregierung als Ergebnis der Besoldungsgespräche einer 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses für die Länder-Beschäftigten vom vergangenen November zugestimmt habe (vgl. dbb aktuell Nr. 1/2022). Ganz besonders zufrieden zeigte sich Staude mit der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale (vgl. dbb aktuell Nr. 2/2022). Damit erfülle sich eine langjährige Kernforderung des DBB NRW.

„Wir begrüßen zudem ausdrücklich, dass sich NRW als erstes Bundesland überhaupt zu dem Thema der amtsangemessenen Alimentation positioniert hat. Diese Maßnahmen zur Verbesserung der Besoldung und Versorgung bewerten wir auf den ersten Blick ebenfalls positiv. Es kann aber nur ein erster Schritt sein, da der Prozess erst jetzt beginnt. Das Gesetz kann nicht als in Stein gemeißelt angesehen werden“, so Staude.

Kritik äußerte der DBB NRW erneut daran, dass die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bei der Corona-Sonderzahlung nicht berücksichtigt wurden. Hier forderte Staude eindringlich eine Sonderzahlung, um die hohe Inflationsrate sowie steigende Energie- und Krankenversicherungskosten zu kompensieren.

Mit deutlichen Worten distanzierte sich Staude jedoch vom Gesetzentwurf zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes: „Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Maßnahmen dieses Gesetzespakets nicht mit dem DBB NRW einvernehmlich abgestimmt sind.“ Von den zahlreichen Vorschlägen des dbb Landesbundes sei kaum etwas berücksichtigt worden. Staude: „Die Gespräche waren in keiner Weise zielführend. Unter der Vorgabe der Kostenneutralität war der Weg zu einer echten Attraktivitätssteigerung schon von Beginn an versperrt.“ Insgesamt gebe es bei diesem Zukunftsthema noch viel Luft nach oben. Die Landesregierung habe im Vorfeld lediglich drei Themen überhaupt zum Austausch zugelassen – in keinem finde sich der DBB NRW wieder.

Erstens „Langzeitarbeitskonten“: Dem Ansatz der Landesregierung erteilte Staude eine klare Absage: „Wir haben Probleme damit, ein Modell mitzutragen, das eine freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit um drei Stunden und eine Reduzierung des Jahresurlaubs zur Befüllung des Kontos vorsieht.“ Das sei ganz offensichtlich kein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung für die Bediensteten, sondern vielmehr ein Steuerungsinstrument für die Verwaltung. Der DBB NRW favorisiere weiterhin das „Hessische Modell“, das einen echten Mehrwert für beide Seiten biete.

Zweitens „Alternierendes mobiles Arbeiten“: Auch hier beklagte Staude den einseitigen Blick aus Sicht der Dienstgebenden: Im Gesetzentwurf obliege es dem „pflichtgemäßen Ermessen“, ob ein/e Mitarbeiter/in zu Hause arbeiten dürfe. Ein Anspruch der Beschäftigten bestehe nicht. Hier hätte sich der DBB NRW mehr Wertschätzung gewünscht. Insgesamt fehle ein ganzheitliches Konzept. Im Ansatz der „Co-Working-Spaces“ seitens der regierungstragenden Fraktionen sehe Staude durchaus Zukunftspotenzial. Er vermisse allerdings klare Regeln hinsichtlich Arbeitsschutz, Datenschutz, Gesundheitsschutz und technischer Ausstattung.

Drittens „Verfallschutz von Überstunden/Mehrarbeit“: Dieses sehr wichtige Thema finde sich im Gesetzentwurf überhaupt nicht mehr wieder. Das sei umso bedauerlicher, da der DBB NRW hier einen tragfähigen Ansatz im Zusammenspiel mit Langzeitarbeitskonten vorgeschlagen habe.

 

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