Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Gesetzentwurf zum Solidaritätszuschlag begrüßt

Die DSTG unterstützt die Pläne des Bundesfinanzministeriums (BMF), den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag weitgehend abzuschaffen. Die Pläne des Bundesfinanzministers Olaf Scholz gingen in die richtige Richtung, weil der Soli „psychologisch verbraucht“ sei, sagte DSTG Chef Thomas Eigenthaler in einer Radiosendung des Bayerischen Rundfunks am 13. August 2019.

Man habe zwar keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil eine Steuer nie zweckgebunden sei und auch das Grundgesetz für eine „Ergänzungsabgabe“ keine Voraussetzungen kenne. Aber der 5,5-prozentige Zuschlag auf die Einkommensteuer/Körperschaftsteuer finde 25 Jahre nach seiner Einführung beim Steuerzahler keine Akzeptanz mehr. Dies müsse ein Gesetzgeber berücksichtigen, so der DSTG Bundesvorsitzende.

Die Pläne des BMF, die eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, sehen in einem „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995“ ab 2021 eine völlige Entlastung von rund 90 Prozent der Steuerzahler vor. Weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler werden in einer „Milderungszone“ entlastet, um wegen der Freigrenzen-Systematik einen abrupten Anstieg der Steuerbelastung zu vermeiden.

Eigenthaler zeigte Verständnis dafür, dass der Gesetzentwurf zunächst nur die Mittelschicht in den Blick nehme, während rund 3,5 Prozent im Bereich hoher Einkommen zunächst noch warten müssten. Es entspreche dem steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip, dass hohe Einkommen auch eine höhere Steuerlast zu tragen hätten. Eine vollständige Abschaffung sei vielleicht wünschenswert, aber angesichts von Haushaltsrisiken und dem Verschuldungsverbot des Grundgesetzes nicht sofort umsetzbar. „Ich empfehle aber einen Plan, der die vollständige Abschaffung aller Steuerzahler im Zeitkorridor von drei bis fünf Jahren vorsieht“, sagte Eigenthaler weiter.

Zwar kenne das Grundgesetz keine speziellen Voraussetzungen für eine „Ergänzungsabgabe“ wie den „Soli“. Aber schon der Ausdruck („Ergänzung“) zeige, dass man eine solche Steuer nicht bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“ weiterführen könne. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen müsse geprüft werden, ob man die Entlastung nicht ein Jahr früher, nämlich ab 2020, ansetzen müsse. „Dies wäre angesichts der ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung ein kleines „Konjunkturprogramm“, so Eigenthaler.

Der DSTG Chef wies in der Sendung mehrfach darauf hin, dass der Solidaritätszuschlag wegen der Ausgestaltung als „Steuer“ keinerlei Zweckgebundenheit kenne und der Haushaltsgesetzgeber völlig frei sei, wofür er die EInnahmen verwende. Eine Verknüpfung mit dem sprachlich verwandten und auslaufenden „Solidarpakt Ost“ sei daher falsch. Ferner wies Eigenthaler darauf hin, dass auch die Steuerzahler in den neuen Bundesländern den Soli bezahlten und dieser daher keine spezielle Belastung nur der westdeutschen Steuerzahler sei.

 

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