BAG zu befristeten Arbeitsverträgen mit „Optionskommunen“:

Gesetzliche Experimentierklausel kein Befristungsgrund

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 11. September 2013 entscheiden, dass die Experimentierklausel des § 6a SGB II keinen Befristungsgrund bei Arbeitsverträgen mit den sogenannten Optionskommunen darstellt.

Hintergrund des Urteils ist, dass § 6a SGB II bundesweit höchstens 69 kommunalen Trägern - den sog. Optionskommunen - die Möglichkeit eröffnet hatte, zunächst für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2010 auf Antrag anstelle der Bundesagentur für Arbeit als Träger der Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen zu werden. Im August 2010 wurden die Zulassungen unter bestimmten Voraussetzungen über den 31. Dezember 2010 hinaus unbefristet verlängert. Den mit der Klägerin bis zum 31.12.2010 befristet geschlossenen Arbeitsvertrag hatte die Kommune nicht entfristet, obwohl sie weiter als sog. Optionskommune Trägerin der Leistungen im Rahmen der Grundsicherung blieb.

Das BAG führt aus, dass ein sachlicher Befristungsgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG vorliegt, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Hierzu müsse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht. Hierüber habe der Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages eine entsprechende Prognose zu erstellen. Diese sei nicht bereits dann begründet, wenn dem Arbeitgeber dauerhaft anfallende sozialstaatliche Aufgaben nur zeitweise übertragen sind. Es reiche nicht aus, dass eine Aufgabe beim Arbeitgeber möglicherweise entfällt. Die zunächst bestehende Ungewissheit über die Fortführung des Optionsmodells rechtfertige daher keine Befristung eines Arbeitsvertrages.

Die Entscheidung liegt noch nicht schriftlich abgefasst vor, wohl aber die Pressemitteilung des Gerichtes.

 

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Pressemitteilung des Gerichtes (juris.bundesarbeitsgericht.de)

 

 

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