Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)

Gesundheit: Prävention und Rehabilitation sollen gestärkt werden

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat das Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) als Beitrag zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Gesundheitswesen gelobt.

„Vorsorge ist besser als Nachsorge – und mit dem vorgelegten Gesetzentwurf kommen wir bei der Stärkung des Präventionsgedankens einen Schritt weiter“, sagte der dbb Chef am 11. September 2019 anlässlich der entsprechenden Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium. „Die Vermeidung beziehungsweise das Hinauszögern von Pflegebedürftigkeit ist eindeutig im Sinne der Betroffenen und der Angehörigen. So verbessern wir die Aussichten für ein möglichst langes und vor allem selbstbestimmtes Leben.“

Vor diesem Hintergrund sei etwa der erleichterte Zugang zu geriatrischen Reha-Leistungen zu begrüßen: Der von den Versicherten zu tragenden Mehrkostenanteil bei Teilnahme an einer stationären Rehabilitationsmaßnahme in einer entsprechend qualifizierten Einrichtung soll halbiert werden. Auch Verfahren sollen beschleunigt und vereinfacht werden, in dem die Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit einer durch einen Vertragsarzt verordneten geriatrischen Reha-Maßnahme durch die jeweilige Krankenkasse entfällt.

Neben der Stärkung der Rehabilitation ist vorgesehen, Fehlanreize und Leistungsmissbrauch im Bereich der außerklinischen Intensivpflege einzudämmen. So ist geplant, für beatmungspflichtige Patienten die außerklinische Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit auf Ausnahmefälle zu begrenzen, da es hier in der Vergangenheit zu vermehrtem Abrechnungsbetrug gekommen ist. Der dbb sieht das kritisch, denn gerade für diese Patientengruppe ist die Rückkehr aus dem Krankenhaus in die häusliche Umgebung oftmals sehr wichtig und für die Genesung förderlich. „Es kann nicht sein, dass die Bekämpfung des Abrechnungsmissbrauchs dem Patientenwohl vorangestellt wird“, so dbb Chef Silberbach. Sinnvoller seien in diesem Zusammenhang die künftig geplanten unangekündigten Präsenzprüfungen in auf Intensivpflege spezialisierten Wohneinheiten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Eine entsprechende Regelung sei auch für Intensivpflege in den eigenen vier Wänden denkbar.

 

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