Gesundheitsreform kommt Versicherte teuer zu stehen

Nach den heute bekannt gegebenen Eckpunkten für die von der Koalition beabsichtigte Gesundheitsreform ist ein deutliches Ungleichgewicht in der Kostenverteilung festzustellen. „Das wird die Versicherten langfristig teuer zu stehen kommen“, kommentierte der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion Klaus Dauderstädt das Konzept. „Es ist zwar auf den ersten Blick systemkonform, auch die Arbeitgeberbeitragsanteile um 0,3 % parallel zu den Versicherten-Beiträgen anzuheben. Da diese aber nun letztmalig mit angepasst werden sollen und für die Zukunft entkoppelt werden, fallen die Mehrbelastungen aus Kostensteigerungen, aus demographischem Wandel und medizinischem Fortschritt allein den Arbeitnehmern zur Last.“

Zwar steigt nun die Wahrscheinlichkeit eines Zusatzbeitrags langsamer an, weil der Grundbeitrag insgesamt angehoben wird. Dennoch wird es nicht nur einzelne Krankenkassen geben, die diesen zum Ausgleich ihres Haushalts benötigen werden.

Nach zuletzt relativ komplizierten Vorschlägen zur Erhebung von solchen Zusatzprämien zeigt der Vorschlag einige klare Positionen, enthält aber auch noch viele Unwägbarkeiten. Der Zusatzbeitrag soll einkommensunabhängig sein und für Geringverdiener sozial ausgeglichen werden. Der Sozialausgleich soll nun aber doch aus Steuermitteln erfolgen, ohne allerdings dafür Steuern erhöhen zu müssen. Eine Dimension des Staatszuschusses liegt noch nicht fest.

Skeptisch sieht Dauderstädt vor allem auch die technische Abwicklung des Sozialausgleichs, den die Arbeitgeber beim Einzug des Krankenkassenbeitrags oder für Rentner die Rentenversicherungsträger verrechnen sollen. Das werde nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand schaffen, zumal noch keine Lösungen für Selbständige oder Versicherte mit mehreren Arbeitsverhältnissen erkennbar seien. Auf jeden Fall stehe diese neue Aufgabe in deutlichem Widerspruch zu der ebenfalls geplanten Deckelung der Verwaltungskosten der Krankenversicherung auf dem Niveau von 2010.

Das Interesse der Menschen an einer optimalen Versorgung ist nachvollziehbar. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, diese auch nachhaltig finanzierbar zu lassen. Dazu bedarf es mehr als einiger Kostendämpfungen bei den Ausgabepositionen im Gesundheitswesen und einer nach oben offenen Tür für Zusatzzahlungen der Versicherten.

 

 

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