Gesundheitsschutz Flughafenfeuerwehren: Weitere Beratungen notwendig

Am 29. und 30. August 2017 hat eine weitere Runde in den Tarifverhandlungen zwischen dem dbb und den kommunalen Arbeitgebern über einen bundesweit geltenden Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz für die Beschäftigten der Flughafenfeuerwehren in Berlin stattgefunden.

Die Gewerkschaften und die Arbeitgeberseite haben sich intensiv über die verschiedenen Themen ausgetauscht, unter anderem über die Absicherung der Beschäftigten bei vorübergehender oder dauerhafter Atemschutzuntauglichkeit und über mögliche Sport- und Vorsorgeangebote.

Der dbb hat – wie bereits in den vorangegangenen Verhandlungsrunden – klargestellt, dass bundesweit geltende Mindeststandards zum Schutz der Kollegen festgelegt werden müssen. Bessere Regelungen auf landesbezirklicher Ebene sollen nach wie vor möglich sein.

Die Verhandlungen werden am 30. Oktober 2017 fortgesetz.

Hintergrund

Der dbb ist über seine Mitgliedsgewerkschaft komba bei zahlreichen Flughafenfeuerwehren in Deutschland gut organisiert. Der dbb und die komba gewerkschaft schließen seit vielen Jahren Tarifverträge für die Flughafenfeuerwehren in Deutschland ab und haben an vielen Flughäfen unter anderem Altersteilzeit- und Wertkontenregelungen sowie Regelungen zur Feuerwehrdienstuntauglichkeit und zu weiteren Gesundheitsschutzmaßnahmen erreicht.

Ziel ist es, diese erfolgreiche Tarifarbeit fortzuführen und das Niveau des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten in der Flughafenfeuerwehr bundesweit zu erhöhen und dauerhaft zu sichern.

 

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