Beschlüsse des dbb Bundeshauptvorstandes:

Gut aufgestellt im Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht / Weichen für Nachwuchsgewinnung in Ehrenämtern gestellt

Der dbb Bundeshauptvorstand, das höchste Beschlussgremium des dbb zwischen den Gewerkschaftstagen, hat in seiner Sommersitzung in Wernigerode im Bereich der Mitbestimmung maßgebende Beschlüsse zu den dringend erforderlichen Novellierungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes, des Betriebsverfassungsgesetzes sowie zur Nachwuchsförderung im Ehrenamt gefasst.

Die bisher als Synopse aufbereiteten Vorstellungen des dbb zu einer Novellierung des seit 1974 im Wesentlichen unveränderten Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) liegen jetzt als Textfassung vor. Die damit „anfassbarer“ gewordenen Modernisierungsvorschläge des dbb zum BPersVG sollen über den Rechtskreis des Bundes hinaus auch als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zwischen dem dbb, seinen Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften für eine Fortentwicklung des Personalvertretungsrechts in Bund und Ländern dienen.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wurde 2001 umfassend reformiert. Den seitdem eingetretenen Veränderungen in der Arbeitswelt trägt das Gesetz nicht ausreichend Rechnung. Der dbb Bundeshauptvorstand hat deshalb „Kernforderungen des dbb zur Novellierung des BetrVG“ formuliert. In den Kernforderungen werden insbesondere die spezifischen Belange der privatisierten Bereiche adressiert.

Junge Menschen für die Mitarbeit in Ehrenämtern zu gewinnen, ist Ziel des vom Bundeshauptvorstand beschlossenen Positionspapiers „Nachwuchsförderung in Personal- sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen“.

 

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