Helene Wildfeuer beim SPD-Fachgespräch „Frauen und Gleichstellung“

Beim SPD-Fachgespräch „Frauen und Gleichstellung“, bei dem am 16. Januar 2017 in Berlin die Impulse der SPD- Programmkommission aus frauenpolitischer Sicht diskutiert wurden, sagte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer: Um die Gleichstellung voranzubringen, sehen wir Handlungsbedarf vor allem in drei Bereichen: in der Steuerpolitik, bei der Durchsetzung von Lohngerechtigkeit und Chancengleichheit in der Arbeitswelt sowie bei der Alterssicherung.

Aktuell bestehen staatliche Anreize im Steuer- und Sozialrecht, die einer eigenen Erwerbstätigkeit von Frauen entgegenstehen. Diese müssen umfassend und kritisch geprüft und an die aktuelle Lebensrealität der Frauen in Deutschland angepasst werden. Ein kritischer Punkt im Steuerrecht ist die Steuerklasse V. Sie sollte abgeschafft werden; stattdessen sollte die Besteuerung beider Ehepartner nach der Steuerklasse IV mit Faktor zum Standardverfahren werden.

Familie ist, wo Kinder sind. Diesem Leitgedanken sollte die Steuerpolitik uneingeschränkt folgen. Das Ehegatten-Splitting muss dahingehend dringend optimiert werden und Familien stärker in den Fokus rücken. Alle Kinder müssen - ohne Progressionswirkung - gleichermaßen berücksichtigt werden.

Für mehr Lohngerechtigkeit braucht es aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung einen Vorreiter: Dies kann und sollte der öffentliche Dienst sein. Das setzt neben diskriminierungsfreien Entgelttabellen aber auch ein diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst voraus.

Auch im öffentlichen Dienst wirken sich Teilzeit- und Familienphasen negativ auf das berufliche Fortkommen aus. Der Grund: Die Beurteilungskriterien in der dienstlichen Beurteilung orientieren sich an männlichen Erwerbsverläufen. Die Beurteilungskriterien sind diskriminierungsanfällig und spiegeln traditionelle Rollenstereotype wider.

Die Beurteilungspraxis im öffentlichen Dienst muss überdacht und Beurteilungskriterien gendergerechter gestaltet werden. Angesichts der sich wandelnden Arbeitswelt – Digitalisierung und Arbeiten 4.0 – besteht hier dringender Handlungsbedarf: Flexibilität und Mobilität werden zunehmend als Leistungskriterium wahrgenommen. Aber wie flexibel und mobil kann man/frau sein, wenn man Kinder und/oder Angehörige zu versorgen hat?

Abschließend zur Alterssicherung: Der Gender Pension Gap (derzeit liegt er bei knapp 60 Prozent) ist ein Zusammenspiel von Arbeitsmarktpolitik, Steuerlichen (Fehl-)Anreizen und überkommenen Rollenmustern. An all diesen Stellschrauben müssen wir drehen, um Frauen langfristig eine ebenso gute Alterssicherung zu gewährleisten wie sie Männern bereits heute zuteilwird.

Dazu gehören die monetäre Aufwertung von klassischen Frauenberufen (wie etwa in der Pflege und der Kindererziehung), eine Arbeitswelt, die familienbedingte Brüche im Lebenslauf nicht negativ sanktioniert, Alterssicherungssysteme, die stärker als bisher an der Lebensverlaufsperspektive ausgerichtet sind und Kindererziehungs- und Pflegezeiten besser berücksichtigen.

Einen Anfang im Sinne der Gleichbehandlung sehen wir in der systemkonformen Übertragung der sogenannten „Mütterrente“ auf die Beamtenversorgung.

 

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