Schleswig-Holstein

„Homeoffice“: Chancen nutzen – Fehlentwicklungen abwenden

Die Pandemie hat zu einem deutlichen Schub bei der technischen Ausstattung sowie der Nutzung von „Homeoffice“-Regelungen im öffentlichen Dienst geführt – gleichzeitig sind allerdings auch etliche Probleme sichtbar geworden. „Deshalb muss konsequent an der Weiterentwicklung bestehender Vereinbarungen, rechtlicher Grundlagen und der praktischen Umsetzung gearbeitet werden“, fordert Kai Tellkamp, Vorsitzender des dbb schleswig-holstein.

Der dbb Landesbund habe eine Arbeitsgruppe gebildet, um genau diese Prozesse im Sinne der Beschäftigten voranzutreiben. „Es ist aus unserer Sicht unstrittig, dass das Angebot von ‚Homeoffice‘ einen wichtigen Beitrag leisten kann bei der Vereinbarung von Familie und Beruf und bei der Attraktivitätssteigerung der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst. Doch damit ist es nicht getan: Zuhause arbeiten und gleichzeitig Kinder betreuen funktioniert ebenso wenig wie die Personalgewinnung allein mit dem Argument der flexiblen Arbeit unter Beibehaltung zu hoher Arbeitszeiten und Arbeitsbelastungen“, so Tellkamp am 3. Februar 2022.

Den Beschäftigten müssten die Berücksichtigung ihrer individuellen Vorstellungen ermöglicht und mehrere Formen der flexiblen Arbeit angeboten werden: Arbeit in den Dienststellen, „Homeoffice“ und Coworking-Modelle. „Dabei ist davor zu warnen, voreilig Einsparungen durch ‚Homeoffice‘ einzukalkulieren, indem von einem geringeren Flächenbedarf ausgegangen wird. Denn es besteht ein erheblicher Investitionsrückstand in den meisten Dienststellen. Ein attraktives Arbeitsumfeld trägt maßgeblich dazu bei, dass sich die Beschäftigten wohl fühlen und gute Arbeit leisten. Schließlich müssen wir auch an die vielen Kolleginnen und Kollegen denken, die nicht im Homeoffice arbeiten können oder wollen. Eine Spaltung der Belegschaft darf nicht provoziert werden“, erklärte der dbb Landesvorsitzende.

Man haben diverse ergänzende Vorschläge entwickelt, die man bisher gegenüber der Politik und in Erörterungen beziehungsweise Verhandlungen mit der Staatskanzlei vertreten habe. Tellkamp: „Dazu gehört neben vielen anderen eine dauerhafte und sachgerechte steuerliche Regelung. Unsere auch im Rahmen einer Landtagsanhörung eingebrachte Position wird sich nach Lage der Dinge in einer bundesgesetzlichen Initiative widerspiegeln.“

 

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