Bundesfernstraßenreform

Infrastrukturgesellschaft: Ausbildung muss schnellstmöglich starten

In der dritten Sitzung der ständigen Arbeitsgruppe zur Bundesfernstraßenreform kamen das Ausbildungskonzept der Infrastrukturgesellschaft (IGA) sowie die Perspektiven für die Beamten zur Sprache.

An dem Treffen, das sich am 26. November 2018 stattfand, nahmen der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik, Volker Geyer, sowie Hermann-Josef Siebigteroth, Geschäftsführung dbb Bundestarifkommission und Bundesvorsitzender VDStra., und Jan-Georg Seidel, Bundesvorsitzender BTB, für den dbb teil.

Ausbildung in der IGA

Insbesondere beim Ausbildungskonzept der IGA gab es einen Dissens zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) und dem dbb. Während das BMVI die Berufsausbildungen, Traineeprogramme, Meisterausbildungen sowie das duale Studium erst im Jahr  2021 anbieten möchte, kommt dieser Zeitpunkt für Volker Geyer viel zu spät. „Die IGA braucht jetzt junge Menschen. Nur so kann sie die Nachwuchsgewinnung für ihren Unternehmenserfolg nutzen“, so der dbb Tarifchef.

Beamtinnen und Beamte in der IGA

Ein weiteres großes Thema bei den Verhandlungen war die Sicherung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsortes für die Beamtenschaft in der IGA. „Die Wechselbereitschaft der Beamtinnen und Beamten wird ohne entsprechende Garantien nicht gegeben sein“, machte Geyer deutlich. Derzeit wird von Seiten des BMVI ein Konzept erarbeitet, wonach grundsätzlich die Beamtinnen und Beamten an das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) versetzt und anschließend der IGA zugewiesen werden sollen. Dies soll freiwillig geschehen. Geyer erinnerte in dem Zusammenhang an ein vereinbartes Eckpunktepapier für die Tarifbeschäftigten, an das es sich zu orientieren gelte.

Friedhelm Schäfer bedauerte, dass bei den dienstrechtlichen Überleitungsregeln für Beamtinnen und Beamte keine verlässlichen Zahlen vorliegen - ebenso wenig wie konkrete Angaben zur Aufbauorganisation und zu den Einsatzgebieten von Beamten im FBA wie in der IGA. „Angesichts dieser Ungewissheit kann ich verstehen, dass viele Betroffene in Ländern und Kommunen noch keine Entscheidung getroffen haben“, so der Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb. Das Überleitungskonzept ist noch nicht vom BMVI fertiggestellt. Das BMVI bestätigt die Zusage der Freiwilligkeit sowie, dass alle Wechselbereiten ohne Altersbegrenzung vom FBA oder von der IGA übernommen werden.

Friedhelm Schäfer betonte, dass es nicht nur im Bundesamt sondern auch in der IGA über die Gründungsphase hinaus eine Zukunft für Beamte geben muss. „Der dbb erwartet, den gesetzlich zugesicherten Bestandsschutz der Beamtinnen und Beamten auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes und des Arbeitsortes jetzt mit Leben zu erfüllen“, machte der Zweite Vorsitzende des dbb deutlich. Dazu gehöre, dass die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten auch in der IGA weiter – durch entsprechende Planstellen gesicherte – Fortkommens- und Aufstiegsperspektiven haben. Schäfer weiter: „Personalentwicklung darf sich nicht in einem Glaubensbekenntnis erschöpfen.“

Weiteres Verfahren

Die Gespräche in der Ständigen Arbeitsgruppe sollen Mitte Januar 2019 fortgesetzt werden. Das BMVI will die dann vorliegenden Erhebungsdaten mitteilen und gleichzeitig die beamtenrechtliche Überleitungskonzeption konkretisieren.

 

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