Innenausschuss: Mehr Geld für Bundesbeamte

Zustimmung aus allen Fraktionen gab es heute im Innenausschuss des Bundestags für das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015), das die Bundesregierung im Entwurf vorgelegt hat. Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten linear angehoben werden, rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Für die Erhöhung der Grundgehälter soll ein Mindestbetrag von 90 Euro gelten. Er führt bei Grundgehältern unter 3.000 Euro zu einer prozentualen Anpassung oberhalb des linearen Erhöhungswertes.

Mit der Besoldungs- und Versorgungsanpassung sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Der Tarifabschluss sieht eine Entgelterhöhung um drei Prozent, mindestens aber um 90 Euro zum 1. März dieses Jahres sowie um weitere 2,4 Prozent zum 1. März 2015 vor. Bei den Beamten werden dem Gesetzentwurf zufolge die Erhöhungen jeweils um 0,2 Prozentpunkte vermindert, die der Versorgungsrücklage zugeführt werden.

Die Anwärtergrundbeträge sollen sich laut Vorlage entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. März 2014 um 40 Euro erhöhen und in einem zweiten Schritt zum 1. März kommenden Jahres um 20 Euro.

Der dbb wertet die zügige Umsetzung des Gesetzes als „Zeichen der Wertschätzung“ des Dienstherrn Bund für seine Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und betrachtet die durchgehend zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung des Tarifabschlusses vom April 2014 auch angesichts des gegenwärtigen Auseinanderdriftens der Besoldung in den Ländern und im Verhältnis zum Bund als ein „wichtiges Signal“. Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra: „Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf an dem bewährten Gleichklang der Statusgruppen festgehalten und gewährleistet, dass Tarifbeschäftigte und Beamte auf Bundesebene an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung in gleicher Weise teilhaben.“

Nach der Beratung in den Ausschüssen wird der Gesetzentwurf nun dem Bundestag zur abschließenden Beschlussfassung zugeleitet, der Bundesrat hat keine Einwendungen erhoben.

Die Bundesbeamtinnen und -beamten haben bereits auf Grundlage des entsprechenden Kabinettsbeschlusses im Mai 2014 entsprechende Abschlagszahlungen erhalten.

 

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