Innere Sicherheit: DPolG begrüßt besseren Informationsaustausch durch BKA-Gesetz

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die am 27. April 2017 vom Bundestag verabschiedete Neufassung des sogenannten Bundeskriminalamt-Gesetzes (BKA-Gesetzes) begrüßt. Ein Kernpunkt sei der bessere Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden.

„Die Schaffung eines zentralen Datenpools beim BKA, in dem die Daten zum Beispiel von erkennungsdienstlichen Behandlungen, Haftdaten und Strafanzeigen vorgehalten werden, ist überfällig“, sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. „Wir brauchen dieses Verbundsystem von Bund und Ländern, um frühzeitig auf mögliche terroristische oder kriminelle Gefahren reagieren zu können.“ Im Zuge der Vernetzung solle auch endlich eine einheitliche Informationstechnik eingeführt werden, um Prozesse reibungslos zu koordinieren. Das Beharren einzelner Länder auf eigenen Informationssystemen, die nicht untereinander kompatibel sind, müsse endlich der Vergangenheit angehören. Im nächsten Schritt werde es dann darum gehen, den polizeilichen Informationsfluss in Europa zu verbessern.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt des neuen BKA-Gesetzes sei zudem, die Gefährder-Überwachung durch den Einsatz von Fußfesseln zu erlauben. Dies könne jedoch „nur ein Baustein im Gefüge der künftigen Terrorismusbekämpfung sein“, so Wendt. Eine Fußfessel könne „keinen Terroranschlag verhindern“, sei aber geeignet um den Aufenthaltsorte von gefährlichen Personen zu überwachen.

 

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