Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt a. M.: Tarifverträge unterzeichnet

Die dbb tarifunion hat am 11. März 2010 das insgesamt sechs Tarifverträge umfassende neue Tarifrecht für die rund 4.000 Beschäftigten der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt a. M. unterzeichnet. Damit fanden die über zwei Jahre andauernden Verhandlungen zwischen der dbb tarifunion und der Goethe-Universität Frankfurt am Main einen erfolgreichen Abschluss.

Die Einigung sieht unter anderem vor, dass die Arbeitszeit auf einheitlich 40 Stunden festgelegt wird. Ausnahmen gelten für Beschäftigte, die Schicht- und Wechselschichtdienst leisten müssen, sowie Arbeitnehmer ab Vollendung des 58. Lebensjahres. Die Tarifeinigung sieht ferner vor, dass die Beschäftigten, die schon Ende 2007 an der Universität tätig waren, im Falle von künftigen Rechtsformänderungen einen erweiterten Kündigungsschutz bis zum Jahre 2017 erhalten. Für Beschäftigte, die seit 2008 neu eingestellt wurden, gibt es einen erweiterten Kündigungsschutz von bis zu 5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Einstellung. Bestandteil der Tarifeinigung ist ebenfalls eine lineare Einkommenssteigerung in Höhe von 1,2 Prozent ab März 2010. Das neue Tarifrecht tritt mit Wirkung zum 1. März 2010 in Kraft. Mit der Tarifeinigung ist es der dbb tarifunion gelungen, für die Beschäftigten der Goethe-Universität Frankfurt am Main im Wesentlichen das gleiche Tarifrecht wie im Bereich der hessischen Landesverwaltung zu vereinbaren.

 

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