Sachsen-Anhalt

Justizministerium folgt Urteil des Bundesarbeitsgerichtes

Der dbb sachsen-anhalt hat am 1. Oktober 2020 mit Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung, über die Auswirkungen der Urteile des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Eingruppierung bestimmter Arbeitsvorgänge in den Geschäftsstellen der Gerichte gesprochen.

Das Justizministerium sicherte zu, dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu folgen und die betroffenen Angestellten in die Entgeltgruppe A 9a höher zu gruppieren. Weiterhin sollen entsprechende Nachzahlungen für die Vergangenheit vorgenommen werden. Die Fälle könnten jedoch erst geprüft werden, wenn eine Tätigkeitsbeschreibung vorläge.

Das BAG hatte in einem Fall entschieden, dass die Arbeit der Klägerin als ausgebildete Justizfachangestellte im Sachgebiet Verkehrsstrafsachen die tarifliche Anforderung „schwierige Tätigkeiten“ erfüllt. Voraussetzung ist, dass das Tätigkeitsmerkmal mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit ausmacht. Dabei kann auch die gesamte Tätigkeit der Beschäftigten aus einem einheitlichen Arbeitsvorgang bestehen. Maßgeblich für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs sei allein das Arbeitsergebnis, nicht die tarifliche Wertigkeit der einzelnen Tätigkeiten.

 

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