Schleswig-Holstein

Keine neuen sachgrundlosen Befristungen in der Landesverwaltung

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat beschlossen, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse in der Landesverwaltung nur noch mit Sachgrund möglich sind. Der dbb schleswig-holstein begrüßt, dass sich damit die bisherige Befristungspraxis ändert und berufliche Perspektiven berücksichtigt werden.

„Das ist ein erster Schritt, um die deutlich zu hohe Zahl von Befristungen im öffentlichen Dienst zu reduzieren“, teilte der dbb Landesbundvorsitzende Kai Tellkamp am 6. Oktober 2020 mit. Gerade der öffentliche Dienst müsse mit gutem Beispiel vorangehen und Willkür verhindern. „Es kann nicht sein, dass Beschäftigte infolge von Befristungen der Perspektivlosigkeit ausgesetzt werden, ohne dass dafür ein nachvollziehbarer Grund benannt werden muss.“

Trotz der neuen Beschlusslage seien aber noch nicht alle Probleme gelöst. Eine große Baustelle bliebe die Vertretungspraxis für Lehrkräfte, bei der angestellte Kolleginnen und Kollegen in den Ferien in die Arbeitslosigkeit geschickt werden. Zudem erfasse die neue Beschlusslage nicht die Kommunen. Der dbb schleswig-holstein appelliert an alle Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten.

 

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