Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Klare Absage an Verschärfung des Disziplinarrechts

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat im Deutschen Bundestag angekündigt, das Disziplinarrecht so zu ändern, dass Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst für Beamtinnen und Beamte künftig nicht mehr durch Verwaltungsklage und Gerichtsbeschluss, sondern durch einfachen Verwaltungsakt erfolgen können. Diese Absicht trifft auf den Widerstand der DPolG.

Wegen einzelner krimineller Extremisten dürfe nicht die gesamte Beamtenschaft unter Generalverdacht gestellt werden, sagte der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt am 14. Dezember 2022: „Niemand widerspricht der Bundesinnenministerin Faeser, wenn sie sagt, Reichsbürger und andere Extremisten haben nichts im öffentlichen Dienst zu suchen. Wer unseren Staat und seine demokratische Ordnung ablehnt, muss so schnell wie möglich aus dem Dienst entfernt werden, aber eben nicht ohne rechtsstaatliche Verfahren. Geschwindigkeit darf nie eine Begründung für den Abbau von Rechtsstaatlichkeit sein.“

Die Innenministerin wolle Verfahren beschleunigen, um Beamtinnen und Beamte bei Extremismus-Verdacht aus dem Dienst entlassen zu können. Dazu brauche es allerdings keiner Änderung des Disziplinarrechts für alle Beschäftigten, Suspendierungen seien bereits jetzt möglich, und davon werde auch Gebrauch gemacht. Wendt: „Die endgültige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis muss auch künftig per Gerichtsbeschluss erfolgen, um die Beschäftigten vor politischem Missbrauch und falscher Anschuldigung durch Denunziation zu schützen. Nicht die Politik oder die Verwaltung darf über Entlassungen entscheiden, sondern die Justiz, nach sorgfältiger Ermittlungsarbeit. Mit ihrem Vorhaben politisiert Faeser die gesamte Beamtenschaft und stellt sie unter Generalverdacht. Ohne gerichtliche Verfahren sollen Menschen ihrer kompletten wirtschaftlichen und sozialen Existenz beraubt werden können, sie selbst müssen anschließend mit jahrelangen Prozessen versuchen, ihren Beruf wieder ausüben zu können. Die gewünschte Verfahrensbeschleunigung muss durch bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden und Gerichte erfolgen, nicht durch Abbau von Schutzvorschriften für unsere Kolleginnen und Kollegen!“

 

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