Koalitionsvertrag - Speck fordert Übertragung der Verbesserungen im Rentenrecht auf Versorgungsempfänger

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kann hinsichtlich der Rentenangleichung Ost an West nicht zufriedenstellen. „Diese darf nicht auf die lange Bank geschoben werden“, mahnt der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck. In einem Beitrag für das dbb Seniorenmagazin „Aktiv im Ruhestand“ (Ausgabe Januar 2014) stellt Speck zugleich fest, dass die Versorgungempfängerinnen und –empfänger kein Thema im Koalitionsvertrag sind. Dies müsse „zumindest nachdenklich stimmen“.

„Die heutigen Versorgungsempfängerinnen und –empfänger haben ebenso wie die Rentnerinnen und Rentner nicht nur eine angemessene Alterssicherung verdient, sondern auch und insbesondere die Wertschätzung und den Respekt der Gesellschaft und nicht zuletzt der Dienstherren. Daher fordern wir die systemgerechte Übertragung der Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in das Beamtenversorgungsrecht“, so der Vorsitzende.

In vielen anderen Punkten – etwa beim abschlagsfreien Rentenzugang für Versicherte mit 45 Beitragsjahren und der Anerkennung von Kindererziehungs- oder Pflegezeiten müsse die konkrete Ausgestaltung abgewartet werden, schreibt Speck weiter in seinem „Standpunkt“. Sein Fazit zum Koalitionsvertrag: „Diese sehr begrenzte oder gar Nicht-Erwähnung der älteren Menschen macht deutlich, dass sich die Koalitionäre mit den besonderen Fähigkeiten und Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren in nicht ausreichender Weise auseinandergesetzt haben.“ Es bleibe zu hoffen, dass sich diese Haltung in der Regierungspolitik so nicht fortsetzt.

 

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