Bayern

Koalitionsvertrag unterzeichnet – Wohltaten für den öffentlichen Dienst

In Bayern wurde der Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern unterzeichnet. „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaats können mehr als zufrieden sein“, teilte der BBB dazu am 5. November 2018 mit.

Der dbb Landesbund zitiert in seiner Mitteilung mehrere für den öffentlichen Dienst günstige Punkte aus dem Vertrag. Darin geht es insbesondere um ein Bekenntnis zum Berufsbeamtentum (insbesondere auch für Lehrkräfte) und die Absage an eine Bürgerversicherung. Zudem wollen die Koalitionäre demnach „auch weiterhin für die beste Bezahlung der Beamten im bundesweiten Vergleich sorgen.“ Wie zwischen 2013 und 2018 werde daher eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger angestrebt. Arbeitszeit und Sonderzahlung sollen unangetastet bleiben. Ferner soll nach der Mütterrente I, die Bayern als einziges Land wirkungsgleich und systemkonform auf die bayerische Beamtenversorgung übertragen hat, auch die Mütterrente II übertragen werden, sobald sie im Rentenrecht umgesetzt ist.

Weitere Punkte sind verstärkte Nachwuchsgewinnung (Erhöhung der Einstiegsbesoldung, ressort-übergreifendes Karriereportal im Netz, Fortführung des Ausbau- und Modernisierungsprogramms für die Ausbildungsstandorte) und noch familienfreundlichere Arbeitsbedingungen (Erhöhung der Höchstbeurlaubungsdauer für die Betreuung minderjähriger Kinder, Ausbau der Möglichkeit zur Ansparung von Erholungsurlaub bei Beamten mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen). Zudem wollen CSU und Freie Wähler Vorsorge für eine langfristige Finanzierung der Versorgungsausgaben für die Beamten treffen. Nicht zuletzt sollen insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Justiz schnelle Neueinstellungen beziehungsweise Stellenmehrungen erfolgen.

 

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