Digitale Infrastruktur in Kliniken

Krankenhauszukunftsgesetz: Länder stärker finanziell in die Pflicht nehmen

Das Bundesgesundheitsministerium hat dem dbb den Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Das Gesetz hat zum Ziel, die Krankenhäuser bei der Finanzierung ihrer Investitionen in die digitale Infrastruktur zu unterstützen.

Die eigentlich zuständigen Länder sind ihrer Verpflichtung in der Vergangenheit bestenfalls unzureichend nachgekommen, so dass die Krankenhäuser erforderliche bauliche und technische Investitionen quersubventionieren mussten. Dies ging unter anderem auch zu Lasten der Beschäftigten und der Patienten. Mit dem nun vorgesehenen Krankenhaus-Zukunftsfonds werden wichtige Investitionen in den Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie der Notfallkapazitäten unterstützt. Dazu stellt der Bund drei Milliarden Euro aus Steuermitteln zur Verfügung. Länder und/oder Krankenhäuser müssen 30 Prozent der Kosten selbst zuschießen.

„Natürlich ist es ärgerlich, dass die Länder ihren Verpflichtungen nicht in erforderlichem Umfang nachkommen und entsprechend der Steuerzahler einspringen muss. Andererseits profitieren alle vom Ausbau der digitalen Infrastruktur: allen voran natürlich Patienten von besserer Abstimmung und Vernetzung, etwa bei komplizierten Eingriffen. Auch dem vielfachen Wunsch des Krankenhauspersonals, weniger Zeit für Dokumentation und mehr Zeit für die Patientenversorgung zu haben, wird mit zunehmender Digitalisierung Rechnung getragen. Das begrüßen wir ausdrücklich“, sagte Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik und stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb am 14. August 2020.

„Bauchschmerzen haben wird allerdings bei dem ab dem Jahr 2025 vorgesehenen Abschlag auf die voll- und teilstationären Leistungen, sofern die Bereitstellung digitaler Dienste durch die Krankenhäuser nicht in entsprechendem Umfang erfolgt ist. Hier wird Druck auf die Krankenhäuser aufgebaut, Mittel aus dem Fonds zu nutzen. Dies erfordert aber eine 30- prozentige Ko-Finanzierung durch Länder oder die Häuser selbst. Wir sehen hier ganz klar die Gefahr, dass die Einrichtungen die Kosten im Zweifel lieber selbst übernehmen, statt auf die Finanzspritze des Bundes zu verzichten und eine entsprechende Sanktion ab 2025 zu riskieren. Wir fordern hier eine ganz klare Regelung, die die Länder stärker in die Pflicht nimmt“, so dbb Vize Geyer.

 

zurück