Thüringen

Kritik an der Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten

Der dbb Landesbund in Thüringen (tbb) hat die Besoldung der Beamtinnen und Beamten anhand der Maßgaben geprüft, die das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr für die Richterbesoldung in Berlin festgesetzt hat. Ergebnis: Die Besoldung ist in den unteren Besoldungsgruppen bis zur A9 als Eingangsamt im gehobenen Dienst evident unzureichend.

Dies betrifft laut tbb mindestens 8 900 Beamte und damit mehr als ein Viertel der Landes- und Kommunalbeamten. Auch das Landesfinanzministerium habe dies mittlerweile eingeräumt. „Die rot-rot-grüne Regierung muss nun zeigen, dass sie Verantwortung für den funktionierenden Rechtsstaat übernehmen kann“, so die beamtenpolitische Sprecherin des tbb Nicole Siebert. Sie wies auch auf Folgen für die übrigen Besoldungsgruppen in Thüringen hin: „Bei einem so gravierenden Verstoß über die gesamten Besoldungsgruppen des mittleren und das Eingangsamt des gehobenen Dienstes muss klar sein, dass die Grundbesoldung für alle Beamten anzuheben ist.“ Es sei an der Zeit, gute Arbeit nicht nach Haushaltslage, sondern nach Wert zu schätzen.

Der tbb Vorsitzende Frank Schönborn kritisierte: „Die Reaktion von Seiten des Finanzministeriums auf die Besoldungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist irritierend. Wir hätten nach den sehr deutlichen Worten in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – und der Erkenntnis, dass dies auch für Thüringen gilt – erwartet, dass es dem Land zumindest unangenehm ist, seine Beamten jahrelang evident unzureichend besoldet zu haben.“ Das Land plane hingegen weiterhin nur eine Anhebung der Kinderzuschläge. Der tbb sieht darin eine massive Ungleichbehandlung: „Aufgrund der deutlichen Unterschreitung des Abstands zu den Grundsicherungsleistungen in vielen Besoldungsgruppen wird unmissverständlich erkennbar, dass ein besoldungsrechtliches Strukturproblem vorliegt, welches sich nicht allein durch eine Korrektur von kindbezogenen Anteilen im Familienzuschlag verfassungskonform und rechtssicher beheben lässt, da diese nicht ‚versorgungsrelevant‘ sind und auch nicht für kinderlose Beamte wirken.“

 

zurück