Nordrhein-Westfalen

Kritik an der Neuregelung der Besoldung

Der DBB NRW hat Kritik an einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums geübt, der die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Teilen neu regeln soll. Dabei geht es um die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kinder, Änderungen beim Thema „begrenzte Dienstfähigkeit“ sowie Verbesserungen für Grundschullehrkräfte.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das bereits 2020 festgestellte, dass die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig ist. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet eine deutliche Erhöhung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile ab dem dritten Kind. Diese Erhöhung soll für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ab dem Jahr 2021 gelten. Diejenigen, welche in den Jahren 2011 bis 2020 ihre entsprechenden Ansprüche geltend gemacht hatten, sollen zudem eine Nachzahlung für diese Jahre erhalten.

Der DBB NRW hatte zu dieser Problematik Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt. „Eigentlich wäre an dieser Stelle eine Gleichstellungszusage angemessen gewesen“, erklärt Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW. „Das hätte die Wertschätzung des Dienstherrn gegenüber seinen Beschäftigten zum Ausdruck gebracht.“ Eine solche Gleichstellungszusage hatte der DBB NRW bereits im Vorfeld gefordert.

Als vertane Chance sieht der DBB NRW, dass nicht auch die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Berücksichtigung in dem vorliegenden Gesetzentwurf gefunden hatte. Diese betrifft die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten zwar nicht direkt, hat jedoch mittelbare Auswirkungen auf deren Besoldung. „Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, Vorreiter zu sein, und die Alimentation wieder auf verfassungsfeste Füße zu stellen“, so Roland Staude. „Zumindest hat das Ministerium der Finanzen NRW aber angekündigt, die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Besoldung in Nordrhein-Westfalen zu analysieren.“

Neben dem Thema Besoldung kinderreicher Familien behandelt der vorliegende Gesetzentwurf noch das Thema „begrenzte Dienstfähigkeit“. Auch hier soll die verfassungsrechtliche Rechtsprechung umgesetzt werden. Künftig sollen Beamtinnen und Beamten die begrenzt dienstfähig sind, einen verbesserten Zuschlag erhalten, mit dem Ziel der deutlicheren Besserstellung gegenüber Beschäftigten, die freiwillig in Teilzeit arbeiten.

Zuletzt enthält der Gesetzentwurf noch besoldungsrechtliche Aspekte des „Masterplans Grundschule“. Konkret geht es dabei um Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren an kleineren Grundschulen sowie um Beförderungsmöglichkeiten für Lehrekräfte an Grundschulen außerhalb von Schulleitungsämtern.

 

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