dbb bundesseniorenvertretung

Kritik an geplanter Alterssicherungspolitik

Aus Sicht der dbb bundesseniorenvertretung enthält der von CDU/CSU und SPD ausgehandelte Entwurf eines Koalitionsvertrages insbesondere in der Alterssicherungspolitik einige Schwachstellen.

Zwar sei mit dem geplanten dritten Rentenpunkt für vor 1992 geborene Kinder von Müttern mit mindestens drei Kindern („Mütterrente II“) ein weiterer Schritt zur rentenrechtlichen Gleichstellung von Geburten ab beziehungsweise vor 1992 geplant. Diese Regelung gehe aber nicht weit genug. „Bei der Mütterrente II hätte die Große Koalition Mut zu mehr Gerechtigkeit zeigen müssen, denn alle Kinder sind gleich viel wert“, teilte Speck am 7. März 2018 mit. Zudem müsse die Finanzierung aus Steuermitteln statt aus Rentenversicherungsbeiträgen geleistet werden, weil es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handle. Nicht hinnehmbar sei, dass der Vertrag keine Regelung zur wirkungsgleichen Übertragung der Mütterrente auf den Beamten-Bereich enthalte. Speck: „Nachdem bislang nur Bayern und Sachsen die ,Mütterrente‘ für Beamtinnen und Beamte eingeführt haben, wäre nun der Bund am Zug gewesen.“

Zur Absichtserklärung, die Tarifabschlüsse auf Bundesebene auf die Beamten zu übertragen, sagte Speck: „Die dbb bundesseniorenvertretung geht davon aus, dass der Bund die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenbesoldung, aber natürlich auch auf die Beamtenversorgung überträgt. Alles andere wäre den Beamten und den Pensionären nicht zu vermitteln.“

In die richtige Richtung geht nach Auffassung der dbb bundesseniorenvertretung der Plan, Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess mit einer Fondslösung auszugleichen. Die im Koalitionsvertrag angedeutete Voraussetzung „eines Grundleistungsbezugs“ sei allerdings zu eng gefasst: Zahlreiche besonders belastete Personengruppen wie beispielsweise Wissenschaftler oder die ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post, deren Ansprüche und Anwartschaften nicht hinreichend in die Rentenversicherung überführt wurden, könnten weitgehend leer ausgehen.

Zudem forderte der Chef der dbb Senioren, dass der dbb an der geplanten Rentenkommission teilhaben müsse. Sie stehe vor der anspruchsvollen Aufgabe, einen „verlässlichen Generationenvertrag“ zu entwickeln.

 

zurück