Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz

Kulturwandel im Umgang mit offenen Daten

Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 10. Februar 2021 das „Zweite Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz“ verabschiedet. Zukünftig sollen mehr offene Daten der Bundesverwaltung zugänglich sein und besser genutzt werden.

„Grundsätzlich ist die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten zu begrüßen, da sie sich positiv auf die bürgerliche Teilhabe und das Vertrauen in staatliches Handeln auswirken können. Durch die Digitalisierung entstehen in der Öffentlichen Verwaltung wertvolle Daten, deren Bereitstellung und Nutzung für die Zivilgesellschaft, Unternehmen und auch die Verwaltung selber viele Chancen bietet“, sagte dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach.

Künftig müssen sämtliche Bundesbehörden – von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen –  Open Data zur Verfügung stellen. Das betrifft auch die Agentur für Arbeit, Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Denn gerade dort, fallen in der Regel viele Daten an, die genutzt werden können, um zum Beispiel das Verwaltungshandeln zu verbessern.

Der dbb Chef weist jedoch auf die Folgen der gesetzlichen Regelungen hin: „Es ist nicht ausreichend nur noch mehr Behörden zu der Bereitstellung offener Verwaltungsdaten zu verpflichten. Das Konzept offener Daten setzt vor allem einen Kulturwandel im Umgang mit den Daten und ausreichend personelle Ressourcen voraus. Das erste Open Data Gesetz ist bereits in der Umsetzung an zu wenig Personal gescheitert“, stellt Silberbach klar. Beim ersten Open-Data-Fortschrittsbericht der Bundesregierung gaben 57 Prozent der Befragten an, dass es nur unzureichende personelle Ressourcen gibt, um sich dem Thema Open Data auseinanderzusetzen. „Wenn die Bundesregierung Open Data in der Verwaltung tatsächlich durchsetzen will, muss sie dafür auch ausreichend Personal einstellen“, so Silberbach.

 

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