Härtefallfonds in der Ost-West-Rentenüberleitung

Länder sollen Bundes-Fonds aufstocken

Die dbb bundesseniorenvertretung hält die Erklärung der Bundesregierung, den Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung umzusetzen, für überfällig.

„Nach mehr als 20 Jahren zähen Ringens für eine Anerkennung der besonders betroffenen Personengruppen errichtet der Bund jetzt eine Stiftung und stattet diese einmalig mit einem Vermögen in Höhe von 500 Millionen Euro aus. Das ist ein begrüßenswerter Schritt hin zu mehr Rentengerechtigkeit. Dennoch besteht noch Handlungsbedarf für weitere Personengruppen“, erklärte der Chef der dbb Senioren Horst Günther Klitzing am 21. November 2022 in Berlin. Die Betroffenen sollen zur Abmilderung empfundener Härten und zur selbstbestimmten Verwendung eine antragsabhängige pauschale Einmalzahlung in Höhe von 2 500 Euro erhalten. Das betrifft etwa 180 000 bis 190 000 Menschen.

Die Leistung von 2 500 Euro soll an Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung gehen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben, und deren Rente in der Nähe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegt. Erfasst sind dabei grundsätzlich ehemalige Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen. Klitzing: „Eine ganze Reihe von Personengruppen, für die die dbb bundesseniorenvertretung Verbesserungen gefordert hat, wird tatsächlich berücksichtigt. Allerdings steht zu befürchten, dass nicht alle von der Rentenüberleitung besonders betroffenen Personengruppen die Zahlung erhalten werden.“ Zu nennen seien beispielsweise die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die nach der Wende die Wissenschaftslandschaft in den neuen Bundesländern entscheidend geprägt hätten, sowie weitere Angehörige der Zusatzversorgung der Intelligenz oder auch von Sonderversorgungssystemen für Polizei und Zoll. „Hier muss definitiv noch nachgebessert werden“, so Klitzing.

Die Höhe der Leistung klinge erst einmal gut, „vor dem Hintergrund der langen Dauer der entgangenen Rentenleistungen und der Einmaligkeit der Zahlung ist sie dies aber tatsächlich nicht“, kritisiert Klitzing. In den Ländern, die der Stiftung des Bundes beitreten, ist eine Einmalzahlung für die Berechtigten von 5 000 Euro möglich. „Jetzt sind die Bundesländer gefordert, dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen und die Einmalzahlung des Bundes von 2 500 Euro je Betroffenem mit noch einmal 2 500 Euro aus dem Landeshaushalt aufzustocken“ forderte Klitzing.

 

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