dbb gegen Zerschlagung der Auftragsverwaltung:

Länderzuständigkeit für Bundesfernstraßen hat sich bewährt

Der dbb ist gegen eine Zerschlagung der Auftragsverwaltung, unterstützt aber Reformen in den Bereichen Planung, Finanzierung und Verfahren.

Das machten die stellvertretenden Bundesvorsitzenden Kirsten Lühmann und Ulrich Silberbach am 4. Februar 2016 in einem Gespräch mit Vertretern der Bodewig-II-Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“ in Berlin deutlich. Im Rahmen der Auftragsverwaltung planen, bauen und betreiben bislang die Länder die Bundesfernstraßen für den Bund.

Die Kommission unter Leitung des ehemaligen Bundesverkehrsministers Kurt Bodewig prüft und bewertet im Auftrag der Verkehrsminister der Länder aktuelle Untersuchungen zur Auftragsverwaltung und soll mögliche Konsequenzen für Länder und Kommunen aufzeigen. Der Bund hatte eine Bündelung der Aufgaben in einer bundeseigenen Gesellschaft vorgeschlagen.

„Eine solche Bundesfernstraßengesellschaft und insbesondere die damit verbundene Änderung des Artikels 90 Grundgesetz lehnen wir ab“, sagte Ulrich Silberbach. „Dadurch würden öffentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge in ihrem Bestand gefährdet. Das System der Auftragsverwaltung der Bundesstraßen und Autobahnen durch die Landesstraßenbauverwaltungen hat sich seit Jahrzehnten bewährt.“ Die dort Beschäftigten hätten trotz anhaltenden Personalabbaus stets kompetent und zuverlässig für Erhalt und Sicherheit der Bundesfernstraßen gesorgt. Es gehe nicht an, dass der Bund die Landesstraßenbauverwaltungen zuerst kaputtgespart habe und ihnen nun mangelnde Effizienz vorwerfe. Durch einschneidende Veränderungen bei Bau und Unterhaltung von Bundesfernstraßen würde sich die Leistungsfähigkeit über Jahre hinweg verringern, gab Silberbach zu bedenken. „Auch bisherige Synergien beim Betriebsdienst, der für das gesamte Straßennetz zuständig ist, würden damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt.“ Kirsten Lühmann sagte: „Es wäre mit dem Auftrag der öffentlichen Hand zur Daseinsvorsorge nicht zu vereinbaren, dass mögliche Privatisierungen von Bundesfernstraßen oder eine Beteiligung privater Anteilseigner an einer solchen Gesellschaft die parlamentarische Kontrolle des Bundes schmälern.“

Auch Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP), die von einer Bundesfernstraßengesellschaft nach Gutdünken als Standardmodell eingesetzt werden könnten, seien kein geeignetes Mittel. „Selbst der Bundesrechnungshof hat solche ÖPP für das Straßenwesen als intransparent und unwirtschaftlich klassifiziert“, so dbb Vize Silberbach. Der dbb warne deshalb vor einem Paradigmenwechsel hin zur faktischen Teilprivatisierung der Straßeninfrastruktur. „Dessen Risiken und Nebenwirkungen sind bisher nicht einmal ansatzweise durchdacht. Stattdessen fordern wir den Bund zu einer kreditfinanzierten Investitionsoffensive auf. Die würde Chancen eröffnen, die marode öffentliche Straßeninfrastruktur zum Nulltarif zu modernisieren.“

Hintergrund

Die Bundesfernstraßen werden nach Artikel 90 des Grundgesetzes im Auftrag des Bundes von den Ländern verwaltet. Die Auftragsverwaltungen nehmen die zugewiesenen Aufgaben als eigene Aufgaben wahr. Die Länder planen, bauen und betreiben Bundesfernstraßen für den Bund. Die Bundesregierung prüft derzeit die Schaffung einer Bundesfernstraßengesellschaft unter Beteiligung privater Anleger, wodurch die Straßenbauverwaltungen der Länder einen großen Teil ihrer Aufgaben verlieren würden.

 

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