Lühmann und Wildfeuer begrüßen europäische Quotenpläne

Am 14. November stimmte die Europäische Kommission nach langen Diskussionen einem Richtlinienvorschlag von Justizkommissarin Viviane Reding zu, der den Anteil von Frauen in Führungspositionen europaweit regeln soll. Eine Quote von 40 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen soll bis 2020 verbindlich werden. „Viviane Reding hat langen Atem bewiesen. Europa braucht diese Quote“, kommentierte Kirsten Lühmann, stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Präsidentin der Frauenrechtskommission FEMM der CESI, den Richtlinienentwurf. Die Vorsitzende der dbb Bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer appellierte an die deutsche Bundesregierung, ihren Widerstand gegen eine verbindliche Regelung aufzugeben. „Ohne die Zustimmung Deutschlands wird die Quote europäisch nicht möglich. Das wäre ein herber Rückschlag für die Gleichberechtigung, der nicht im deutschen Interesse sein kann.“

Der ursprüngliche Vorschlag von Kommissarin Reding war im Oktober am Widerstand mehrerer Kommissare vorläufig gescheitert und musste daraufhin angepasst werden. Zwar sollen auch gemäß dem aktuellen Vorschlag mindestens 40 Prozent der Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen bis 2020 mit dem unterrepräsentierten Geschlecht besetzt werden – in öffentlichen Unternehmen sogar bereits 2018 – allerdings sind weder Vorstände noch das Management betroffen. Außerdem soll jedes Land selbst über angemessene Sanktionen entscheiden können. „Natürlich ist der Richtlinienentwurf ein Kompromiss. Mehr ist immer vorstellbar, aber die Signalwirkung sollte nicht unterschätzt werden“, erklärte Lühmann. „Viele Länder haben bislang gar keine entsprechenden Regelungen, die Akzeptanz für rechtliche Regelungen ist häufig sehr gering. Das könnte sich durch den europäischen Vorstoß nun endlich ändern.“ Dies könne aber nur dann gelingen, wenn die Mitgliedsländer wirkungsvolle Sanktionsmechanismen einrichteten, so die FEMM-Präsidentin.

Helene Wildfeuer begrüßte die Pläne der Kommission, öffentliche Unternehmen besonders in die Pflicht zu nehmen und hier die Quote früher verbindlich zu machen: „Der Staat hat eine Vorbildfunktion, die er etwa hier in Deutschland mit Blick auf die ausgewogene Besetzung von Führungspostionen noch nicht immer erfüllt.“ Es reiche vor allem nicht aus, lediglich Selbstverpflichtungen zu unterzeichnen. „Die Flexiquote, die auch von der Europäischen Kommission als zusätzliches Instrument vorgeschlagen wird, kann sogar dazu führen, Potentiale auszubremsen. Im öffentlichen Dienst werden Führungspositionen nur dann besetzt, wenn über Jahre gute Beurteilungen erreicht werden. Mit einer punktuellen Förderung kann ein ausgeglichenes Verhältnis der Geschlechter nicht erreicht werden. Eine klare Quotenvorgabe würde den notwendigen Druck für eine dauerhafte Förderpolitik schaffen.“ Die Quote dürfe deshalb nicht auf Aufsichtsräte börsennotierter öffentlicher Unternehmen beschränkt bleiben, sondern müsse für alle Führungspositionen im öffentlichen Dienst gelten.

 

zurück