Saarland

Musterantrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation

Im Hinblick auf die Besoldungsentwicklung im Saarland seit 2011 und einer möglichen Rechtswahrung stellt der dbb saar den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes und der Kommunen – wie bereits im vergangenen Jahr – auch im Haushaltsjahr 2019 einen Antrag beim Dienstherrn auf amtsangemessene Alimentation zur Verfügung.

„Der fehlgeleitete Wettbewerbsföderalismus seit 2006 hat insbesondere im Haushaltsnotlage-Land Saarland dazu geführt, dass die Tarifergebnisse für die Tarifbeschäftigten nur zeitverzögert, teilweise oder gar nicht (Nullrunde 2011) übertragen wurden. Hinzu kommt der dem Abstandsgebot zuwiderlaufende zeitliche Versatz in höheren Besoldungsgruppen und die Beibehaltung der Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe“, teilte der dbb saar am 9. September 2019 mit. Diese Sparmaßnahmen seit 2011 hätten dazu geführt, dass das Saarland im Besoldungsranking (Jahresgehalt) von Bund und Ländern zum Schlusslicht degradiert wurde.

 

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