Neuordnung des Mutterschutzrechts

Mutterschutz muss für alle werdenden Mütter gelten

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem dbb zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts hebt die dbb bundesfrauenvertretung wichtige Inhalte der vorgesehenen Reform hervor. „Die umfassende Neuregelung und Neustrukturierung des Mutterschutzrechts fasst die Vorschriften zielgenau und deutlich übersichtlicher als bisher zusammen“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 30. März 2016 deutlich. Zudem seien auch die Vorschriften zum Schutz von Schwangeren und stillenden Müttern verständlicher formuliert als bisher. „Die Regelungen werden transparenter und dadurch anwendungsfreundlicher“, so die Vorsitzende.

Als „unzumutbar und kaum nachvollziehbar“ bezeichnete Helene Wildfeuer jedoch die nachträgliche Streichung der Regelungen für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. „An allen Schulen müssen die Schutzvorschriften für schwangere Lehrerinnen ergriffen werden. Demnach sind schwangere Schülerinnen den gleichen Gefahren ausgesetzt. Eine mögliche Gefährdung im Sport-, Chemie- oder Technikunterricht muss ausgeschlossen werden“, stellte die Vorsitzende heraus. Gefährdungen könnten sich sowohl auf Sicherheitsbestimmungen als auch auf das subjektive Befinden der Schwangeren begründen. Aber auch chemikalienrechtliche Vorschriften wie die Gefahrenstoffverordnung und die Vorschriften der Biostoffverordnung müssten bei schwangeren Schülerinnen und Studentinnen ebenfalls angewandt werden. „Dafür ist der Mutterschutz vorgesehen. Eine analoge Anwendung der Gefährdungsbeurteilung von Schulen und Universitäten für schwangere Lehrerinnen muss auch für den Personenkreis der schwangeren Schülerinnen und Studentinnen gelten“, forderte Helene Wildfeuer.

 

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