dbb bundesfrauenvertretung unterzeichnet „offenen Brief“

„Nein heißt Nein“: Menschenrechtsinitiative fordert Neufassung des Sexualstrafrechts

Die dbb bundesfrauenvertretung unterstützt die Initiative des Deutschen Frauenrates „Nein heißt Nein“ zur Neufassung des Sexualstrafrechts. In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und alle Bundestagsabgeordneten vom 26. April 2016 fordert das Bündnis aus Frauen- und Menschenrechtsorganisationen eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Regierungsentwurfs.

„Frauen sind in unserer Gesellschaft gleichberechtigt. Damit zählt das Wort einer Frau genauso viel wie das eines Mannes. Nein heißt Nein, egal wer es sagt. Dieser Grundsatz muss sich auch in der Strafgesetzgebung widerspiegeln. Der aktuelle Gesetzentwurf geht uns da nicht weit genug. Deshalb unterstützen wir den Aufruf des Deutschen Frauenrates zu einer großen Koalition der Gesetzgebenden für eine menschenrechtskonforme Modernisierung des Sexualstrafrechts“, so Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.

Anlass für den offenen Brief sind die am 28. April beginnenden Bundestagsdebatten um eine Neufassung der §§ 177 und 179 des Sexualstrafrechts. Die zentralen Argumente: Der Gesetzentwurf schließt zwar einige Schutzlücken, doch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird weiterhin nicht anerkannt. Übergriffe bleiben weiterhin straffrei, auch wenn die von Gewalt betroffene Person ihr klares „Nein“ bekundet, sich der Täter jedoch darüber hinweggesetzt hat. Maßgeblich für die Be- und Verurteilung bleibt also das Verhalten der geschädigten Person und nicht des Täters. Das widerspricht menschenrechtlichen Vorgaben wie dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

 

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