Endlich Bewegung im BMI:

Novellierungsbedarf im BPersVG anerkannt

Erstmals hat der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas De Maizière, gegenüber den Gewerkschaftsspitzen eingeräumt, dass das Bundespersonalvertretungsrecht erneuert werden muss. In einem Spitzengespräch mit dem dbb Bundesvorsitzenden und dem Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes am 22. März 2017 in Berlin hat der BMI in Aussicht gestellt, in der kommenden Legislatur nicht nur eine Regelung zur Beteiligung bei ressortübergreifenden Maßnahmen aufzunehmen, sondern auch die Beteiligungstatbestände an die Herausforderungen durch die Digitalisierung anzupassen.

Seit Jahren fordert der dbb – in Übereinstimmung mit dem DGB – eine Novellierung des BPersVG, um die in den 70er Jahren Gesetz gewordenen Beteiligungstatbestände „in die Zeit zu stellen“. „Die Verwaltungswirklichkeit heute ist eine andere als die im vergangenen Jahrhundert. Das muss dringend auch im Bundespersonalvertretungsgesetz abgebildet werden“, sagte dbb Chef Klaus Dauderstädt. „Deswegen freue ich mich, dass der Bundesminister des Innern nun erstmals Einsicht gezeigt hat und den Novellierungsbedarf anerkannt hat“, machte Dauderstädt deutlich. Der dbb habe die erforderlichen Reformkonzepte bereits 2015 beschlossen und dem Bundesinnenministerium übermittelt. Nun werde man sie erneut ganz oben auf die Schreibtische legen, so Dauderstädt.

 

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