Bund und Kommunen

Öffentlicher Dienst: dbb fordert 6 Prozent, mindestens 200 Euro

Der dbb fordert für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen 6 Prozent mehr Gehalt, bei einer Mindesterhöhung von 200 Euro als sozialer Komponente.

„Wenn die Arbeitgeber den öffentlichen Dienst nicht vor die Wand fahren wollen, können sie unsere Forderung eigentlich direkt unterschreiben“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 8. Februar 2018 in Berlin. „Bund und Kommunen sollten in dieser Einkommensrunde ein Zeichen für eine wirklich nachhaltige Personalpolitik setzen. 6 Prozent linear, mindestens aber 200 Euro als soziale Komponente, für Auszubildende 100 Euro: Mit einer solchen Einkommensentwicklung kann man die Attraktivität und die Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst sichern. Das ist dringend nötig, denn 60 Prozent der Kolleginnen und Kollegen sind schon heute älter als 45 Jahre. Aktuell fehlen zudem bereits über 200.000 Beschäftigte“, so Silberbach.

Im vergangenen Jahr seien die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden um 4,1 Prozent gestiegen und damit doppelt so stark wie die Wirtschaftsleistung in Deutschland. „Geld ist also genug da, um die Beschäftigten fair und wettbewerbsfähig zu bezahlen. Es ist eine Frage der Prioritätensetzung“, erklärte der dbb Chef. „Eine Sache der Fairness und Wettbewerbsfähigkeit ist übrigens auch die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes. Es ist gut und richtig, dass die Großkoalitionäre bereits erklärt haben, das Verhandlungsergebnis 1:1 auf die Beamten übertragen zu wollen. Wir werden die Bundesregierung hier beim Wort nehmen.“

„Um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, brauchen wir auch dringend eine überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung und eine verbindliche Übernahmezusage nach der Ausbildung“, ergänzte Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik. Die Höhe des geforderten Mindestbetrages sei ein logisches Resultat der Entwicklung der letzten Jahre. „Gerade die Kolleginnen und Kollegen mit kleinen und mittleren Einkommen sollten jetzt von der guten Einnahmesituation des Staates profitieren. Für eine Pflegehelferin oder einen Straßenwärter mit nur knapp über 2.000 Euro brutto sind 200 Euro eine echte Hausnummer. Das ist angemessen, motivierend und außerdem auch volkswirtschaftlich gut für die Binnennachfrage.“

Die Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann, sagte: „Die Arbeitgeber sollten angesichts des leergefegten Arbeitsmarktes ein eigenes Interesse daran haben, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Das bedeutet zum Beispiel: 100 Euro mehr für alle Auszubildenden. Außerdem muss ihr Urlaubsanspruch auf 30 Tage steigen“, so Herrmann. „Nach dem Ende der Ausbildung muss außerdem zwingend die unbefristete Übernahme stehen. Es zeugt von Doppelmoral, dass in den Koalitionsverhandlungen in Berlin über das Ende der sachgrundlosen Befristungen gestritten wird, während der Staat selbst als Arbeitgeber mit seiner Befristungspraxis ein schlechtes Beispiel abgibt.“

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landes-gesetzen besoldet werden.

 

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